Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

Homepage - Archiv 1 - Archiv 2 -- Hilfe - Regeln für dieses Forum - Kontakt - Über uns

126270 Einträge in 30966 Threads, 293 registrierte Benutzer, 257 Benutzer online (0 registrierte, 257 Gäste)

Entweder bist Du ein aktiver Teil der Lösung, oder ein Teil des Problems.
Es gibt keine unbeteiligten Zuschauer!

    WikiMANNia
    Femokratieblog

GRUNDGESETZ = VERFASSUNG!? (Politik)

tutnichtszursache, Thursday, 23.08.2018, 23:40 (vor 2095 Tagen) @ Micha

Das ist nun 70 Jahre her: Am 23. August 1948 stand der Entwurf, der die Menschenwürde garantierte und Prinzipien wie Demokratie, Rechts- und Sozialstaat festlegte. Er wurde nur wenig später kaum verändert als Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beschlossen und von den Alliierten gebilligt."

Waren es nicht die Alliierten, die das Grundgesetz erstellten und dazu hauptsächlich die Verfassung der Weimarer Verfassung verwendeten?

Aber wenn man allein den Begriff der Menschwürde ansieht: Ich muß mir nur einen deutschen Obdachlosen ansehen und weiß, daß der Begriff keinen Pfennig wert ist. Wenn man nur einen Menschen in diesem Zustand in Mitteleuropa läßt, kann man den Führern nur eine kriminelle Handlung attestieren bzw. vielleicht auch einfach sie Psychopathen nennen.

Und das Grundgesetz ist noch dazu keine Verfassung, weil eine Verfassung eigentlich als Handlungsauftrag an die Politiker gerichtet ist. In der BRD kann man das als eine Pflicht der Politiker an das Volk sehen.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum