Gilt die DSGVO eigentlich auch rückwirkend? (Recht)
Ich muss jetzt mal ketzerisch fragen: Hat jemand z.B. Adolf Hitler gefragt, ob seine Bilder ständig veröffentlicht werden dürfen?
Bei Bildern mit zeitgeschichtlichem Hintergrund sieht die rechtliche Lage etwas anders aus. Und im übrigen gibt es das Persönlichkeitsrecht bei Bildnissen schon sehr viel länger als das DSGVO. Ich denke mal, daß denen das nur im Bezug zum DSGVO wieder ins Gedächtnis gekommen ist.
gesamter Thread:
- Gilt die DSGVO eigentlich auch rückwirkend? -
Alfonso,
02.08.2018, 22:51
- Gilt die DSGVO eigentlich auch rückwirkend? - tutnichtszursache, 02.08.2018, 23:00