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Wasser ist ein Menschenrecht. So siehts in Deutschland mit den Menschenrechten aus. Schlimmer als in China ... (Politik)

Alfonso, Sunday, 29.07.2018, 12:29 (vor 2070 Tagen)

Mutter mit Kind (8) das Wasser abgestellt

Zweibrücken. Die Stadt verweist auf die Zuständigkeit der Stadtwerke. Die wollen trotz der Hitzeperiode keine Ausnahme machen. Denn vor einer Abschaltung werde mehrfach gemahnt.

Ein kühles Glas Wasser, beim Duschen den Schweiß vom Körper waschen – das tut gut. Besonders derzeit, wo das Thermometer seit vielen Tagen schon weit über die 30-Grad-Marke klettert. Doch was so selbstverständlich klingt, ist für eine junge Zweibrückerin und ihren achtjährigen Sohn seit dem 23. Juli nur noch ein Traum – denn die Stadtwerke haben ihnen das Wasser abgestellt.

Formell, das ist unstrittig, aus gutem Grund – denn die Frau hat ihre Wasserrechnungen nicht gezahlt. Das räumt auch der engagierte Bürger ein, der den Merkur am Donnerstagabend über den Fall informierte. „Aber ein Kind, das bei dem Wetter kein Wasser hat – das ist unvorstellbar“, sieht der Bürger einen Verstoß gegen die grundgesetzlich geschützte Würde des Menschen. Auch die Toilettenspülung funktioniert ohne Wasser nicht.

Grund der Sperrung ist ein Zahlungsrückstand von 183,20 Euro, einschließlich Sperrgebühren und Fahrtkosten beträgt die letzte ungezahlte Stadtwerke-Rechnung 260 Euro.


In einer E-Mail an Bürgermeister Christian Gauf und Stadtwerke-Chef Werner Brennemann hat der Bürger am Freitagmorgen appelliert, „zumindest vorübergehend zum Stadtfest“ die Sperrung aufzuheben.

Diese Bitte ist aber folgenlos geblieben. Stadtsprecher Heinz Braun bestätigte auf Merkur-Anfrage zwar, dass Bürgermeister Gauf (CDU) seit Krankheit und Tod von Kurt Pirmann (SPD) auch kommissarischer Stadtwerke-Dezernent ist. Aber, sagt Braun: „Das ist nicht unsere Angelegenheit.“ Denn der Aufsichtsrat sei nur für strategische Entscheidungen zuständig, eine Wasser-Abschaltung sei „eindeutig operatives Geschäft, da soll und darf sich der Aufsichtsrat nicht einmischen“. Zudem seien die meisten Stadtwerke-Anteile dem UBZ (Umwelt- und Servicebetrieb Zweibrücken) übertragen worden.

Stadtwerke-Geschäftsführer Brennemann konnte aus Datenschutz-Gründen dem Merkur keine Auskunft zu dem konkreten Fall geben, bestätigte aber, dass es in Zweibrücken eine seit dem 23. Juli andauernde Wasser-Absperrung gebe. Jährlich gebe es etwa acht bis zehn solcher Fälle, Stromabschaltungen seien wesentlich häufiger. Ob Kinder in den betroffenen Haushalten leben, könnten die Stadtwerke nicht wissen. Die Zweibrücker Stadtwerke täten aber viel, um Wasser-Sperren zu vermeiden. Wenn jemand seine Rechnung nicht bezahle, werde zunächst eine Mahnung mit 14-tägigem Zahlungsziel und erster Sperr-Androhung geschickt. Vier Wochen später folge eine weitere Zahlungsaufforderung mit Sperr-Drohung in acht Tagen. Und drei Tage vor dem endgültigen Sperrtermin werfe man noch eine Karte in den Briefkasten. Wenn trotz alledem Kunden nicht zahlten und auch nicht Hilfsmöglichkeiten beispielsweise des Sozialamts nutzten, könne man nicht die Stadtwerke für Probleme durch Wasser-Abschaltungen verantwortlich machen, argumentiert Brennemann. „Die betroffenen Personen müssen sich auch um die Sache kümmern.“

2010 hat die Vollversammlung der Vereinten Nationen eine Resolution verabschiedet, diese „erkennt das Recht auf einwandfreies und sauberes Trinkwasser und Sanitärversorung als ein Menschenrecht an, das unverzichtbar für den vollen Genuss des Lebens und aller Menschenrechte ist“. Diese Resolution ist allerdings rechtlich nicht bindend. Und Brennemann betont: „Es gibt Urteile, dass man das Wasser noch viel früher sperren kann, innerhalb von 14 Tagen“. Nach Merkur-Internetrecherchen gibt es nur vereinzelt Stadtwerke, die unter Verweis auf das Grundbedürfnis Wasser auf Sperren verzichten. Etwas häufiger wird das Wasser bei Zahlungsverzug nicht komplett gesperrt, sondern gedrosselt. Das machten die Zweibrücker Stadtwerke nicht, sagt Brennemann und verweist auf ein Urteil, wonach „es zumutbar ist, sich Wasser beim Discounter zu holen“.

Wegen der Hitzeperiode Gnade vor Recht ergehen zu lassen, lehnt Brennemann ab: „Wenn wir die Leitungen öffnen, ohne dass bezahlt wird, geht das Prozedere wieder von vorne los, wir müssen wieder mahnen, das wäre ein erheblicher Aufwand.“

Der Merkur-Informant kritisiert auch das Jugendamt: Er habe dort ohne Nennung des Namens der betroffenen Kleinfamilie angefragt, wie grundsätzlich in solchen Fällen geholfen werden könne – und als Antwort erhalten, es sei gefährlich für ein Kind, wenn die Wasserversorgung abgestellt sei, deshalb gebe man in solchen Fällen das Kind zeitweise in eine Pflegefamilie. Stadtsprecher Braun bestätigt das im Kern („das Kindeswohl kann als gefährdet angesehen werden“) – betont aber: „Das ist keine Drohung, sondern ein Hilfsangebot.“ Man könne mit dem Jugendamt auch über andere Möglichkeiten sprechen. Die Option einer Fremd-Unterbringung führe aber meist dazu, dass die Eltern „plötzlich Wege gehen, die sie vorher nicht gegangen sind“. Braun weist zudem darauf hin, dass man bei Zahlungsproblemen und eventuell zugrunde liegenden persönlichen Problemen statt beim Jugendamt auch bei vielen anderen Zweibrücker Hilfsorganisationen Beratung bekomme, etwa den Wohlfahrtsverbänden.

Bürgermeister Christian Gauf wolle den Fall trotzdem zum Anlass nehmen, „das Problem allgemein anzugehen“ und eine Runde mit Vertretern verschiedener Ämter einzuberufen, „um zu besprechen, wie man das noch besser regeln könnte“.

Um Stromsperren bei Familien mit Kindern abzuwenden, zahlen die Stadtwerke seit 2013 dem Kinderschutzbund jährlich 5000 Euro, der das Geld an Bedürftige verteilt. (Stadtwerke und Stadt dürfen sich aus Datenschutzgründen nicht über Betroffene austauschen). Geschäftsführer Brennemann sagte auf Merkur-Vorschlag zu, die Stadtwerke wollten prüfen, das Programm auch für Wasser-Abschaltungen zu öffnen.

Die für das Stromprogramm beim zuständigen Zweibrücker Kinderschutzbund Angestellte Carmen Waibel wies auf Merkur-Anfrage darauf hin, dass es bei Zahlungsproblemen vielfältige Hilfsmöglichketen gebe, „Hartz-IV-Empfänger etwa können auch einen Kredit vom Amt erhalten“. Ihre ganz persönliche Meinung zu Wasser-Sperrfällen sei zwiespältig: „Ich kann die Stadtwerke verstehen, dass sie irgendwann reagieren, wenn Kunden ihre Rechnungen trotz mehrfacher Mahnungen nicht bezahlen. Es ist aber schlecht, wenn dadurch Kinder betroffen sind, denn die können ja nichts dafür.“

Quelle: https://www.pfaelzischer-merkur.de/region/zweibruecken/mutter-mit-kind-8-das-wasser-abgestellt_aid-24114401

Aber für Neger & Araber sind hier 3-stellige Milliardenbeträge abrufbar!

s_dankeschild.gif , Frau Merkel!


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