Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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„Wir, die Bewohner der Wohlstandsinsel Europa“ vs meine Forschungen in unserem Sozialsystem (Allgemein)

WWW, Saturday, 14.07.2018, 07:07 (vor 2085 Tagen) @ Don Camillo

Bei meinen kleinen Forschungen im Sozialsystem, bin ich auf Dinge gestoßen, die so unglaublich und erschreckend sind, dass ich es im ersten Moment gar nicht glauben konnte.

Sozialhilfe > Taschengeld

1. Das Wichtigste in Kürze
Mit Taschengeld wird im Sozialrecht eine Geldleistung des Sozialamts für Hilfesuchende bezeichnet, die in Altenheimen, Pflegeheimen oder Behinderteneinrichtungen leben. Es beträgt für Erwachsene mindestens 112,32 €.

[...]

4. Höhe
Hilfeempfänger, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: Festsetzung durch die zuständigen Landesbehörden.
Hilfeempfänger, die das 18. Lebensjahr vollendet haben: Mindestens 112,32 € (= 27 % der Regelbedarfsstufe 1, Näheres unter Regelsätze der Sozialhilfe).
Das Taschengeld kann im Einzelfall gemindert werden.

5. Praxistipp für Sozialhilfebewohner im Heim

Heimbewohner, die Sozialhilfe beziehen, müssen nicht mehr Zuzahlungen zu Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung leisten, bis sie die 1-%- bzw. 2-%-Grenze erreicht haben und damit eine Zuzahlungsbefreiung erhalten, sondern haben auch die Möglichkeit, dass der örtlich zuständige Sozialhilfeträger den Gesamtbetrag (99,84 € bzw. bei chronisch Kranken 49,92 €) an die Krankenkasse des Heimbewohners vorab überweist. Dieser als Darlehen gewährte Gesamtbetrag wird dann in monatlichen kleinen Ratenbeträgen mit dem Taschengeld des Heimbewohners verrechnet (§ 37 Abs. 2 SGB XII

https://www.betanet.de/sozialhilfe-taschengeld.html

Also mir ist schlicht die Kinnlade beim lesen heruntergefallen, wie man hier mit Hilflosen umgeht.


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