Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Hinweise zur DSGVO (Politik)

Alfonso, Saturday, 26.05.2018, 17:53 (vor 2161 Tagen) @ Alfonso
bearbeitet von Alfonso, Saturday, 26.05.2018, 18:29

1) Die Mitgliedstaaten bringen durch Rechtsvorschriften das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten gemäß dieser Verordnung mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit, einschließlich der Verarbeitung zu journalistischen Zwecken und zu wissenschaftlichen, künstlerischen oder literarischen Zwecken, in Einklang.

2) Für die Verarbeitung, die zu journalistischen Zwecken oder zu wissenschaftlichen, künstlerischen oder literarischen Zwecken erfolgt, sehen die Mitgliedstaaten Abweichungen oder Ausnahmen von Kapitel II (Grundsätze), Kapitel III (Rechte der betroffenen Person), Kapitel IV (Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter), Kapitel V (Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer oder an internationale Organisationen), Kapitel VI (Unabhängige Aufsichtsbehörden), Kapitel VII (Zusammenarbeit und Kohärenz) und Kapitel IX (Vorschriften für besondere Verarbeitungssituationen) vor, wenn dies erforderlich ist, um das Recht auf Schutz der personenbezogenen Daten mit der Freiheit der Meinungsäußerung und der Informationsfreiheit in Einklang zu bringen.

Quelle: https://www.e-recht24.de/datenschutzgrundverordnung.html ( https://www.e-recht24.de/dsgvo-gesetz.html )

Das Forum sollte vielleicht jetzt einen "Datenschutzbeauftragtenden" benennen und auf den wissenschaftlichen Ansatz des Forums hinweisen. Als gem. DSGVO schützenswerten Wissenschaftszweig erkenne ich hier das Fachgebiet "Meinungs- und Internetwissenschaft". (Wenn GenderGaga eine Wissenschaft ist, dann ist es das hier allemal!) Insofern stände das Forum sogar unter dem ausdrücklichen Schutz der EU. Im Streitfall übrigens, da müsste erst einmal dann die Frage der vermeintlichen "Nicht-Wissenschaftlichkeit" (juristisch nicht definiert!) geklärt werden, ehe man sich dem kritisierten Sachverhalt zuwenden kann. Zweifelsfrei eine interessante Konstellation.

s_gericht


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