Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Lieber ein Weib mit Kind und Tuch auf dem Kopf (Das hat nichts mit Nichts zu tun)

Bernhard @, Wien, Friday, 11.05.2018, 18:37 (vor 2148 Tagen) @ Mus Lim

Auf die Heirat mit einer Muslimin steht für Nichtmuslim laut Scharia die Todesstrafe. Und das in etlichen muslimischen Ländern nicht bloß theoretisch.

Das Problem ist, dass nach Scharia die Ehe eines Nichtmuslim mit einer Muslima ungültig ist und der nichtmusel-Ehemann die Muslima laut Scharia damit schändet.

Auch wenn der Ehemann zu Islam übertritt, so ist er damit keineswegs aus dem Schneider. Sofern die geistlichen Richter zur Ansicht gelangen, dass die Bekehrung nicht echt ist, dann droht weiterhin die Todesstrafe.

So wurde vor etlichen Jahren ein Deutscher, der mit einer Muslima verheiratet war, im Iran deswegen zum Tode verurteilt, obwohl er zum Islam übertrat. Erst nach langen Verhandlungen und Zugeständnissen der Bundesregierung wurde er begnadigt und durfte ausreisen.

Wer also eine Muslima heiratet, der sollte sich zu seiner eigenen Sicherheit von Muslimischen Ländern fernhalten. Es könnte ihn sonst buchstäblich den Kopf kosten wegen Unzucht.


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