Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Ernst der Lage erkennen! + Nachtrag (Gesellschaft)

Don Camillo, Thursday, 26.04.2018, 14:21 (vor 2191 Tagen) @ Wolfgang Anger
bearbeitet von Don Camillo, Thursday, 26.04.2018, 14:32

... weil das Gemeindehaus an dem Tag komplett männerfrei sein musste.

Mitglieder der Spielergruppe empfinden das Vorgehen der Kirche als Skandal. Karl-Heinz Weber (76): „Wir Christen bekommen in unserer christlichen Gemeinde Hausverbot, weil hier eine muslimische Veranstaltung stattfindet.“

Wenn das Schule macht kann bei Beschlüssen zu angeblichen "Frauenrechten" ab jetzt jeder Mann aus einem, von Männer-Zwangsabgaben finanzierten, Gemeindehaus - per Geschlecht! - entfernt werden. Das haben die Skatbrüder offenbar nicht erkannt. Es ist ein eklatanter Rechtsbruch gegen Art 3 GG.

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - Art 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

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Nachtrag:
Vielleicht hätten die sich ihrem Geschlecht neu zuordnen sollen, oder wie nennt man das noch mal. :-D


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