Als Alleinerziehende haben Zweit- und Drittfrauen Anspruch auf Mehrbedarfsbeträge (Recht)
Finanzielle Nachteile müssen die Betroffenen aber trotzdem nicht befürchten.
Nach Angaben der BA wird eine nicht als "Partnerin" anerkannte Zweit-, Dritt- oder Viert-Frau dann als eigenständige Bedarfsgemeinschaft geführt.
Als Alleinerziehende haben Zweit- und Drittfrauen sogar Anspruch auf Mehrbedarfsbeträge!
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- Verar...e "hochzehn"! -
Micha,
13.04.2018, 06:32
- Konvertieren?! - Micha, 13.04.2018, 18:43
- Als Alleinerziehende haben Zweit- und Drittfrauen Anspruch auf Mehrbedarfsbeträge - Wiki, 14.04.2018, 00:51