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Grausamer Mord an hilflosem Mann - Frau wird nicht bestraft (Gewalt)

Bernhard @, Saturday, 07.04.2018, 09:39 (vor 2204 Tagen)

Auch bei Vorsätzlichem Mord müssen Frauen in der Schweiz keine Haftstrafe befürchten

Eine Frau in Zürich schlug im Streit "unzählige Male" mit einer Krücke auf ihren schwer kranken Mann ein.

"Es muss eine heftige, rücksichtslose und brutale Gewaltanwendung gewesen sein". so das Gericht.

Dabei wusste sie, so das Gericht weiter, sehr wohl auch was sie tat.

Sie handelte also mit Vorsatz, brutal und grausam.

Laut Strafgesetzbuch also vorsätzlicher Mord - wenn der Täter ein Mann ist und nicht bloß das Opfer.

Vorsätzlicher, brutaler Mord an einem hilflosen Mann also.

Und wie wird sie dafür betraft?

Ihr habe aber die Steuerungsfähigkeit gefehlt, so das Gericht weiter. s_nachdenken

Ja, das ist anzunehmen. Sie hat ihn ja aus blanker Wut totgeprügelt, indem sie unzählige Mal auf in eingeschlagen hat.

Auch jeder Musel, der seine Frau aus Wut vom Balkon wirft leidet unter einem "Verlust der Steuerungsfähigkeit".

Auch Sexualmördern fehlt bei ihrer Tat die Steuerungsfähigkeit, aber wird man als Mann, wenn man eine Frau brutal ermordet hat, etwa nicht weggesperrt?

Wenn ein Mörder (Mann) bei seiner Tat seine "Steuerungsfähigkeit" verliert, dann wird er als besonders gefährlich eingestuft und kriegt nicht nur eine höhere Haftstrafe, sondern wird nach deren Verbüßung auf unbestimmte Zeit verwahrt.

Aber natürlich, wenn eine Frau in ihrer Wut die "Steuerungsfähigkeit" verliert ist das was anderes.

Eine Frau, die aus blanker Wut ihre "Steuerungsfähigkeit" verliert, kann man unmöglich einsperren. Die ist bloß ein wenig krank, das arme Ding. s_taetschel

Deshalb gibts für den bruatalen Mord an einem hilflosen Mann auch bloß eine Therapie.

Tags:
Mord


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