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BVerfG: Muslima darf nicht verschleiert Auto fahren (Recht)

Christine ⌂ @, Tuesday, 20.03.2018, 18:14 (vor 2228 Tagen)

Manchmal funktioniert sogar noch das Bundesverfassungsgericht :-D zumindest in Teilen ;-)

Das Bundesverfassungsgericht stellte klar, dass muslimische Autofahrerinnen im Straßenverkehr ihren Gesichtsschleier ablegen müssen. Die Karlsruher Richter wiesen den Antrag einer Muslimin ab, das Verhüllungsverbot in der Straßenverkehrsverordnung auszusetzen.
 
Die muslimische Klägerin trage seit sieben Jahren einen Gesichtsschleier und mache zurzeit ihren Führerschein, so BR24 Wegen des Verhüllungsverbots, das 2017 in einer Verordnung des Bundesrates verabschiedet wurde, sei es ihr aber nicht mehr möglich, die restlichen Fahrstunden zu nehmen und dann die praktische Fahrprüfung abzulegen. Als alleinerziehende und auf dem Land lebende Frau sei sie jedoch auf ein Auto angewiesen, so die Klage der Muslima.
 
„Die Richter verwiesen die Klägerin darauf, zunächst den Instanzenweg über die Verwaltungsgerichte zu beschreiten. Der Entscheidung zufolge hat die Klägerin zudem nicht dargelegt, wie verschleierte Frauen bei automatisierten Verkehrskontrollen identifiziert werden sollten. Sie habe auch nicht beachtet, dass die ungehinderte Rundumsicht von Autofahrern dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer diene. Die Muslimin habe außerdem „nicht ansatzweise“ begründet, inwieweit das Verhüllungsverbot ihre Glaubensfreiheit verletze“, hieß es hierzu im BR-Bericht. (SB)
https://www.journalistenwatch.com/2018/03/20/muslima-darf-nicht-verschleiert-auto-fahren/

Hier noch das Original vom BVerfG http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/02/qk20180226_1bvq000618.html;jsessionid=71C6527319770F891EC8AFFCE2DB6A8B.2_cid394

Christine

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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohl angepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein


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