Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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in der Demokratie... - ... steckt der Kern der Tyrannei! (Politik)

Michel, Sunday, 21.01.2018, 02:56 (vor 2287 Tagen) @ jsm

Wie Schiller schon dunnemals feststellte, kommt es nicht darauf an, die Stimmen zu zählen, sondern sie zu gewichten. Das wussten selbst die Halunken der Französischen Revolution und banden das Wahlrecht eng an die erbrachte Steuerleistung: Keine Steuern gezahlt = kein Wahlrecht!

Sobald eine strukturelle Mehrheit von der Obrigkeit Begünstigter existiert, besteht die Gefahr, dass die Wahlentscheidung des Einzelnen nach sachfremden Kriterien getroffen wird, nämlich so, dass die Wahrscheinlichkeit der Aufrechterhaltung der Bezugsleistungen möglichst hoch ist. Ganz gleich, um welche Bezüge es sich handelt: H.IV, Beamtengehalt, Drittmittel, Subventionen, geldwerte Vorteile oder was auch immer.

Wer Geld oder geldwerte Leistungen vom "Staat" (vulgo Nettosteuerzahler; denn der "Staat" verdient nix, der bedient sich nur) erhält, dessen Wahlrecht, sowohl aktiv als auch passiv, ist für die Dauer des Bezuges suspendiert. Nur Nettosteuerzahlern steht ein Wahlrecht zu. Alles andere führt zu dem Irrsinn, den wir heute erleben. Im Übrigen ist das Wahlrecht eng an die Staatsbürgerschaft zu binden und die Kriterien für deren Erwerb so straff zu fassen, dass nur Personen, die die Gewähr eines überwiegenden und dauerhaften Nutzens für diese Gesellschaft bieten, diese erlangen können. Selbstredend ist für diese Kandidaten eine auskömmliche Nettosteuerleistung Bedingung, womit wiederum das Wahlrecht einherginge.

Damit dürfte eigentlich alles klar sein ...


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