Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

Homepage - Archiv 1 - Archiv 2 -- Hilfe - Regeln für dieses Forum - Kontakt - Über uns

125911 Einträge in 30818 Threads, 293 registrierte Benutzer, 242 Benutzer online (1 registrierte, 241 Gäste)

Entweder bist Du ein aktiver Teil der Lösung, oder ein Teil des Problems.
Es gibt keine unbeteiligten Zuschauer!

    WikiMANNia
    Femokratieblog

Regierungstollhaus wg. Amnesie-Verdacht bei CDU/CSU, SPD, FDP und GRÜNEN! (Politik)

Micha, Obb., Saturday, 16.12.2017, 18:23 (vor 2321 Tagen)

Letzte Woche ging es im Bundestag heiß her. Grund: Die AfD hatte die Wiedereinführung umfassender Grenzkontrollen beantragt, um die Durchsetzung der geltenden Gesetze sicherzustellen.

Artikel 16 a (2) des Grundgesetzes zurrt fest, dass Personen, die aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Gemeinschaft in die Bundesrepublik einreisen wollen, kein Asylrecht zusteht.
§ 3 (1) des AufenthaltG legt fest, dass Ausländer nur dann ins Bundesgebiet einreisen dürfen, wenn sie einen gültigen Pass oder Passersatz haben. Abgewichen werden von dieser Vorgabe darf nach Absatz 2 dieses Gesetzes nur in begründeten Einzelfällen.
In § 16 (2) AsylG ist nachzulesen, dass einem Ausländer die aus einem sicheren Drittstaat (§ 26a) einreisen, die Einreise zu verweigern ist, wobei nach § 11 UZwG schlimmstenfalls auch der Schusswaffengebrauch in Betracht zu ziehen ist.
Die deutsche Gesetzeslage, untermauert durch Dublin III, lässt also keinerlei Interpretationsraum.

Am Dienstag und Mittwoch dieser Woche ging es im Bundestag dennoch heiß her. Grund: Die AfD hatte die Wiedereinführung umfassender Grenzkontrollen beantragt, um die Durchsetzung der gerade zitierten Gesetze sicherzustellen.
Dass es überhaupt einmal notwendig werden könnte, dass eine im Parlament vertretene Partei die anderen Fraktionen auf die Einhaltung von Gesetzes drängen muss, hätten sich die Meisten von uns nie träumen lassen; die Bürger müssten sich darauf verlassen können, dass zumindest das völlig selbstverständlich ist.
Noch verrückter aber ist es, dass CDU/CSU, FDP, die Grünen und DIE LINKE den Antrag der AfD mit der neuen Tugend der Empörung geschlossen ablehnten. Anders gesagt: Die Forderung, endlich wieder die bestehenden Gesetze anzuwenden und systematisch zu prüfen, wer ins Land will und auch darf, treibt den Altparteien die Zornesröte ins Gesicht. „Psycho!“ Locker-ockig stellt man sich gegen bzw. über die Gesetze, vor allem dann, wenn der Ruf nach ihrer Einhaltung von der verhassten AfD kommt. Das kann ja noch lustig werden, vor allem, wenn die AfD solche Querschüssse konsequent auf dem Klageweg beantwortet.

http://www.mmnews.de/politik/39980-neues-aus-dem-tollhaus

lG
M:-D s_applaus


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum