Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Hassmails (Recht)

Ausschussquotenmann, Saturday, 18.11.2017, 13:32 (vor 2345 Tagen) @ adler
bearbeitet von Ausschussquotenmann, Saturday, 18.11.2017, 13:43

Aber als Jurist, wo über Menschenschicksale entschieden wird, soll so eine kranke Person tätig werden dürfen. Vielleicht liest du dir die (noch)mal durch?

Wir reden hier nicht über eine Anstellung in der Justiz oder Verwaltung. Ich glaube Du hast noch nicht viel Erfahrungen mit der Justiz gemacht. Die Anwaltskammern sind völlig gleichgeschaltet und feministisch.

Der Kammerzwang ist bei Adolf eingeführt worden um Juden die Verteidigungsmöglichkeiten zu nehmen. Viele behaupten er wäre verfassungswidrig:
https://grundrechtepartei.de/rechtsstaatsreport/kammerzwang/?ak_action=reject_mobile
https://grundrechtepartei.de/2014/06/es-brauchte-vom-ersten-tag-an-willfaehrige-helfer-und-helfershelfer-um-die-unverbruechlichen-rechtsbefehle-des-bonner-grundgesetzes-einschliesslich-der-unmittel...
[image]

Und heute dient er auch wieder dazu unliebsame Personen auszuschließen.

Was irgendwelche Interessenverbände oder Interessenvertreter dazu schreiben ist mir egal. Deine links zu http://www.kirchenlehre.com/ (kirche zum Mitreden) haben mit dem Fall nur sehr weit hergeholt etwas zu tun.

Könnte man meinen. Aber was die dort über die Justiz schreiben hat mit Religion nicht viel zu tun.

Konklusio: Hätte diese Briefe ein angehnder Jurist, also ein Mann, geschrieben, wäre er auch vor dem politisch besetzten BVerfGer. gescheitert.

Sie ist doch gescheitert. Die haben nur den Auftrag bekommen ihre Ablehnung neu zu begründen. Das werden die jetzt machen.


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