Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Hassmails (Recht)

adler @, Kurpfalz, Saturday, 18.11.2017, 08:05 (vor 2345 Tagen) @ Ausschussquotenmann
bearbeitet von adler, Saturday, 18.11.2017, 08:14

Ich habe ihre Mail an ihren Ausbilder und den Brief an die Oberstaatsanwältin zitiert, soweit sie mir vorlagen und finde die Wortwahl unter aller Sau. Wer solche Briefe schreibt, die würde wohl nichtmal einen Schreibtischjob im einfachen Dienst bei einer Stadtverwaltung erhalten, trotz Tittenbonus dort. Ein Polizeibeamter würde nicht eingestellt werden oder wäre seinen Job los.

Aber als Jurist, wo über Menschenschicksale entschieden wird, soll so eine kranke Person tätig werden dürfen. Vielleicht liest du dir die (noch)mal durch?

Was irgendwelche Interessenverbände oder Interessenvertreter dazu schreiben ist mir egal. Deine links zu http://www.kirchenlehre.com/ (kirche zum Mitreden) haben mit dem Fall nur sehr weit hergeholt etwas zu tun.

Ich bin durchaus in der Lage, mich meines eigenen Verstandes zu bedienen und mir ein eigenes Urteil zu bilden.

Konklusio: Hätte diese Briefe ein angehnder Jurist, also ein Mann, geschrieben, wäre er auch vor dem politisch besetzten BVerfGer. gescheitert.

--
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