Hassmails (Recht)
Ich finde den vorgeschobenen Grund der Beleidigung lächerlich. Hier die Stellungnahme der RAK:
http://www.brak.de/zur-rechtspolitik/stellungnahmen-pdf/stellungnahmen-deutschland/2017/januar/stellungnahme-der-brak-2017-01.pdf
Wer bei dem Justiztheater nicht mitspielt gewinnnt eh keinen Prozess mehr und kann den Laden dann dichtmachen.
In den verschiedenen Texten zum Phantomdelikt "Beleidigung" wurde klar dargelegt, dass immer mehr Bürger den totalitären Terror durchschauen, der hinter der Nullnummer "§185 StGB" steckt. Mittlerweile liegen sogar dem "Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte" mehrere Beschwerden wegen "§185 StGB" vor.
http://www.kirchenlehre.com/bel_eug.htm
Es ist reiner unvorhersehbarer und unvermeidbarer Zufall, ob man wegen irgendeiner Äußerung oder Geste angeklagt und bestraft wird. (Rechtsanwalt Claus Plantiko)
„Die Illusion der Ehrenschutzes in der OMF-„brd“ muss längst selbst von dem Dümmsten durchschaut sein. Dass bewusste ehrverletzende Lügen unter dem besonderen Schutz der OMF-„brd“ stehen, wurde bereits ausführlich in der Verleumdungs-Fallstudie bewiesen, und das intitut voigts hat erst kürzlich wieder auf den Irrsinn des angeblichen „Ehrenschutzes“ bei „Beleidigung“ hingewiesen. Trotz der unmöglich zu bestreitenden Sachlage, dass der vermeintliche „Ehrenschutz“ schon bei den Nazis und erst recht jetzt in der OMF-„brd“ im wesentlichen Täterschutz war resp. ist, besonders für Mitglieder der Justizmafia, wird gelegentlich noch immer von Privatpersonen auf „Unterlassung“ von „ehrverletzenden Äußerungen“ geklagt.“ http://www.kirchenlehre.com/plantik4.htm
Ich glaube die können ihre Entscheidung weiterhin aufrechterhalten, wenn sie diese besser begründen. Siehe Urteil des Bundesverfassungsgerichts:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2017/10/rk20171022_1bvr182216.html
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