Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Am Strafrecht liegt's (Frauen)

Don Camillo, Tuesday, 11.07.2017, 19:57 (vor 2481 Tagen) @ Manhood

§ 176a
Schwerer sexueller Mißbrauch von Kindern

(1) Der sexuelle Missbrauch von Kindern wird in den Fällen des § 176 Abs. 1 und 2 mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft, wenn der Täter innerhalb der letzten fünf Jahre wegen einer solchen Straftat rechtskräftig verurteilt worden ist.
(2) Der sexuelle Missbrauch von Kindern wird in den Fällen des § 176 Abs. 1 und 2 mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft, wenn


1. eine Person über achtzehn Jahren mit dem Kind den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an ihm vornimmt oder an sich von ihm vornehmen lässt, die mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind,
[...]

BRD-GmbH-Strafrecht gibt es nicht her, Weiber, die Kinder vergewaltigen zu verurteilen. Das Zauberwort heißt "Eindringen".

Merke:
Wenn z.B. die 3-jährige Tochter Muddi den Pott ausschlecken muß, dann ist das völlig legal in der BRD-GmbH.


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