Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Polen: Homo-Ehe gescheitert (Familie)

Nihilator ⌂ @, Bayern, Monday, 28.01.2013, 23:04 (vor 4104 Tagen) @ Gismatis

Inwiefern siehst Du diesen Artikel verletzt? Wird irgendjemandem verboten (abgesehen von den Üblichen -Nichtmündige, bereits Verheieratete, Geisteskranke-, eine Ehe zu schließen?


Das hatten wir doch schon mal, aber ich erkläre es gerne nochmals: Das Problem liegt in der gruppenbezogenen Ungleichbehandlung. Als Mann darf man nur eine Frau heiraten und als Frau nur einen Mann. In der Verfassung steht aber nicht «Alle Männer sind unter sich vor dem Gesetz gleich und alle Frauen sind unter sich vor dem Gesetz gleich», sondern schlicht «Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich». Da wird überhaupt nicht unterschieden zwischen Mann und Frau. Das hat zur Folge, dass was Männer dürfen, Frauen dürfen und umgekehrt.

Ja, und das ist ja auch der Fall. Männer und Frauen dürfen gleichermaßen eine Ehe eingehen. Da eine Ehe definiert ist als aus genau 1 Mann und 1 Frau bestehend, benötigen Sie dafür -ebenfalls gleichermaßen- einen Ehepartner des jeweils anderen Geschlechts. Daraus folgt, daß jemand, der an Personen des anderen Geschlechts nicht interessiert ist, eben keine Ehe eingeht. Egal ob Mann oder Frau. Deine phantasierte Ungleichbehandlung existiert also nicht.

Da nun "Ehe" definiert ist als bestehend aus 1 Mann und 1 Frau, ergibt Folgendes logischerweise unter keinen Umständen eine EHE:
- ein Mann und ein Walroß
- zwei Männer und eine Frau
- zwei Frauen
- eine Frau und der Eiffelturm
- zwei Männer
- ein Mann und eine Dampflokomotive
- drei Männer
- ein pädophiler Homo (schwarzer Rappe. hihi :-D ) und ein kleiner Junge
- ein Hund und ein Kanarienvogel
Es mag dafür ggf. andere Bezeichnungen geben, wie z.B. WG, Hodenwaldschule, Konkubinat, eingetragene Lebenspartnerschaft, perverse abartige Sauerei u.a., nur als Ehe kann man es nicht bezeichnen. Diese Kombinationen mögen tolerabel sein oder nicht, nur eines ist keine von ihnen: eine Ehe.

Ist das denn so schwer zu verstehen?

Diese Deutung ist vollkommen an den Haaren herbeigezerrt. Aber das kennen wir ja von Dir.


Imgrunde gibt es zwei mögliche Deutungen von Artikel 18. Bei der einen Deutung schließt Artikel 18 die Homo-Ehe aus, weil er die Ehe als eine Verbindung von Mann und Frau definiert. Bei der anderen Deugung schließt er sie nicht aus, aber der Schutz gilt nur für die Ehe zwischen Mann und Frau.

Sehen wir den Text noch einmal an:
"Die Ehe als Verbindung von Frau und Mann..."

Die zweite Deutung ist schon als Rechtsbeugung zu sehen. Deine Auslegung von "als" im Sinne von "in Form von" mag sprachlich gerade noch (!) zulässig sein, im Sinne des Verfassers ist sie ziemlich sicher nicht. Hier steht "als" eindeutig definierend, legt also fest, was eine Ehe ist. Nehmen wir mal sprachlich analoge Bildungen her:
- Die Eiche als Vertreter der Laubbäume im deutschen Wald...
- Der Euro als die Währung der Euro-Vertragsstaaten...
- Der VW Polo als typische Steilheck-Limousine...
- Gismatis als bekannter Fürsprecher pädosexuell interessierter Homosexuellenkreise...
- nihi als chronisch homofober Forenposter... :-D
Lassen diese Beispiele wirklich eine andere Deutung zu? Könnte also eine Eiche als Vertreter der Nadelbäume andere Behandlung verlangen oder hat eine Betrachtung des Euro als hypothetische Währung des Mercosur irgendeinen Sinn? Man könnte das natürlich theoretisch betrachten. Praktisch trifft das "als" aber immer eine eindeutige, zwingende Zuordnung.

Obwohl es sich sprachlich um eine sehr genaue, beglaubigte Übersetzung handelt, vermute ich zudem, daß die polnische Originalversion nicht einmal diesen Spielraum zuläßt. Mangels Sprachkenntnis kann ich das leider nicht ermitteln. Aber gut, Du fandest Dich ja auch als Antwort auf "an den Haaren herbeigezerrt" zu diesen Interpretationsspielchen bemüßigt. :-D

Beides verträgt sich nicht mit Artikel 32.

Dieses Leugnen einer Benachteiligung von Homosexuellen

Es gibt in dieser Frage keine Benachteiligung von Homosexuellen. Alle Homosexuellen haben das uneingeschränkte Recht, eine Ehe einzugehen, und das gilt meines Wissens sogar weltweit. Sogar in Saudi-Arabien, Somalia und Nordkorea.

erinnert mich an die Wehrpflicht, bei der auch immer so getan wird, als sei das keine Benachteiligung für Männer.

Die Wehrpflicht IST faktisch eine Benachteiligung für Männer. In der brd ist das vom BVerfG festgestellt: es handelt sich um "verfassungswidriges Verfassungsrecht" oder, anders gesagt, um konkurrierende Artikel. Anders gesagt: Widerspruchsfreiheit eines Grundgesetzes oder einer Verfassung wäre zwar wünschenswert, ist aber mitunter nicht herstellbar. Das ist einsichtig, nicht einsichtig ist aber, warum die hinzunehmenden Nachteile immer und ausschließlich Männer betreffen.

Eine vergleichbare Benachteiligung für Homosexuelle existiert aber nicht. Sie werden m.W. weder in der polnischen Verfassung, im GG oder in der Schweizerverfassung überhaupt erwähnt. Sie dürfen Ehen schließen wie alle anderen, sie dürfen dies unterlassen wie alle anderen und sie dürfen natürlich auch andersgeartete Verbindungen schließen wie alle anderen. Ich kann beim besten Willen keine Benachteiligung erkennen und folglich auch keinen Widerspruch zu Artikel 32 der PolVerf.

--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.

MÖSE=BÖSE

Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


Verboten:
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