Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Fundstücke, die auch einen tiefen Einblick in das heutige "Rechts-"System ermöglichen. (Recht)

Yussuf K., Monday, 28.01.2013, 12:46 (vor 4106 Tagen)

Manchmal stellt man sich die Frage: "Was sind das eigentlich für Menschen, die als Richter unschuldige Menschen wie Horst Arnold jahrelang in den Kerker bringen?" http://falschbeschuldigung.org/Christoph_Trapp

Bei meinen Spritztouren auf den Spuren solcher juristischen Verbrecher fallen mir dann gelegentlich solche Fundstücke, die eigentlich nur die Verkommenheit dieser ganzen Zunft widerspiegeln, in die Hand: http://de.wikipedia.org/wiki/Walter_Ziegler_(Richter)

"Selbst dem Obersten Gericht (Anmerk: der DDR) war Zieglers Walten in der Provinz nicht mehr geheuer. In einem Schreiben vom 12. Februar 1962 an den Generalstaatsanwalt und das Bezirksgericht Frankfurt/Oder heißt es:

„Die Strafen des Bezirksgerichts sind fast durchweg überhöht, und zwar teilweise in einem absolut unvertretbaren Maße. Es muß gleich vorweg bemerkt werden, daß das OG augenblicklich nicht in der Lage ist, Korrekturen in dem Umfange vorzunehmen, wie sie eigentlich notwendig wären. Es sollte deshalb hingewiesen werden, daß Abänderungen im Strafausspruch bislang nur in den krassesten Fällen vorgenommen wurden, die durch Beschlußverwerfung bestätigten Urteile aber keine Bescheinigung dafür darstellen können, daß alle diese bestätigten Urteile als richtig angesehen werden können.“

Die Aussage dieses staatlich angestellten Verbrechers aus dem Jahre 1963 könnte man bedenkenlos und in abgeänderter Form auf die Rechtssprechung dieses heutigen feministischen Staates übertragen:

„Der Klassenkampf, den die westlichen imperialistischen Kräfte in der Form des kalten Krieges in allen Verbrechensarten gegen die antifaschistische und sozialistische Entwicklung in der Deutschen Demokratischen Republik entfachten, findet seine deutliche Widerspiegelung auch in der Rechtsprechung des Obersten Gerichts der Deutschen Demokratischen Republik, insbesondere auf dem Gebiet der Staatsverbrechen und der antidemokratischen Delikte.“

Warum also in diesem Land so mit unschuldigen und friedfertigen Männern verfahren wird, verwundert unter diesem Aspekt sicher niemanden mehr wirklich. Das Wesen der Justiz als Kalfaktor der politischen Klasse wird sich nie ändern. Wenn es heute grundlegend anders als damals wäre, dann hätte es den Fall Arnold oder Kachelmann nie geben können.


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