Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Kammern als Plattform für Gender Propaganda (Genderscheiss)

Christine ⌂ @, Friday, 31.03.2017, 09:35 (vor 2576 Tagen)

Auf Achtgut.com wurde gestern ein Beitrag zum unseligen Zwangskammerwesen eingestellt. Da der Autor selber Rechtsanwalt ist, hat er sich als Beispiel die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) vorgenommen und das mit den Zwangsbeiträgen auch politische Propaganda betrieben wird. In dem Beitrag hat er sich über eine Kollegin aufgeregt, die ihre Gender-Ideologie eingebracht hat.

Zwangskammer mit Ideologie-Blase
 
[..]Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Rechtsanwaltskammern, Steuerberaterkammern, Ärztekammern, Apothekerkammern und so weiter: allen diesen Organisationen ist gemeinsam, daß die Mitgliedschaft nicht auf Freiwilligkeit beruht, sondern auf Zwang. Niemand, der den entsprechenden Beruf ausübt, kann sich der Mitgliedschaft entziehen.[..]
 
Inzwischen hat sich einiger Widerstand gegen diese Zwangsmitgliedschaften formiert. Verfassungsbeschwerden laufen (wobei aufgrund der Gerichtsbesetzung ein Erfolg eher unwahrscheinlich erscheint).[..]

Aha... das heißt demnach, auch Rechtsanwälte wissen um die politische Besetzung des BGH und des BVerfG Bescheid und dass die Richter dem Zwang keinen Riegel vorschieben werden.

Kammern als Plattform für politische Propaganda
 
[..]Jüngstes Beispiel für solche Politpropaganda auf Kosten der Zwangsmitglieder ist die aktuelle Ausgabe 01/2017 des BRAK-Magazins. Darin (S. 14) hat die für beide Blätter hauptverantwortliche Redakteurin und Mit-Geschäftsführerin der BRAK, eine Rechtsanwältin, einen eigenen Beitrag über die Einkommensunterschiede zwischen weiblichen und männlichen Rechtsanwälten veröffentlicht. Laut einer Erhebung des Instituts für Freie Berufe auf Basis von Daten für 2013 verdienten im Angestelltenverhältnis tätige, vollzeitbeschäftigte weibliche Anwälte im bundesweiten Mittel jährlich 60.000 € brutto, ihre männlichen Kollegen 70.000 €. Bei den selbständigen Anwälten verdienten Frauen 43.000 €, Männer 80.000 € im Jahr.[..]

Dazu passt der Artikel auf WikiMANNia gut: http://de.wikimannia.org/Lohndiskriminierung

Der Markt entscheidet
 
Ausgehend von dieser nicht plausiblen Annahme richtet die BRAK-Autorin einen Appell an die Anwaltschaft: ihr "stünde es gut zu Gesicht, auch das weibliche Drittel ihrer Angehörigen gleichwertig zu honorieren". Auch hier wieder die durch nichts belegte Unterstellung, daß dies nicht geschehe. Dabei sollte doch vor allem ein Punkt der Autorin zu denken geben: Der Einkommensunterschied zwischen Männern und Frauen ist bei den selbständigen Anwälten weit höher als bei den angestellten Anwälten. Und nicht nur das: weibliche Anwälte verdienen zudem als Selbständige deutlich weniger als als Angestellte. Bei den Männern ist es hingegen genau andersherum.[..]

Das ist genau das, was hier seit Jahren diskutiert wird und was an sich auch logisch ist: weniger Arbeit, weniger Moneten.

Banaler Ratschlag an Anwaltskolleginnen
 
Der Beitrag im BRAK-Magazin endet mit dem Rat der Autorin an ihre weiblichen Anwalts-Kollegen, "selbstbewußter Umsatzbeteiligungen, Gehälter und Stundenhonorare auszuhandeln". Wer ernsthaft meint, einen solchen - banalen - Ratschlag an erwachsene Menschen (noch dazu mit Studium und zwei Staatsexamen) erteilen zu müssen, der kann von seinen Kolleginnen wohl nicht allzu viel halten.[..]

http://www.achgut.com/artikel/zwangskammer_mit_angeschlossener_ideologie-blase

Aus meiner Sicht ein lesenswerter Beitrag, der sehr gut zu unserem Thema passt.

Christine

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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohl angepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein


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