Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Entweder bist Du ein aktiver Teil der Lösung, oder ein Teil des Problems.
Es gibt keine unbeteiligten Zuschauer!

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Der sogenannte "öffentlich-rechtliche Rundfunk" darf, mit rechtlichem Segen, lügen (GEZ)

Rainer ⌂ @, ai spieg nod inglisch, Saturday, 25.03.2017, 23:27 (vor 2582 Tagen)

Der Richter stellte mit Bedauern fest, dass nur der freie Journalist für Fakes bestraft werden könne. Sender und festangestellte Redakteure aber nicht, denn zwischen Sender und Zuschauer findet keine Vermögensverfügung statt, und die ist Voraussetzung für den Betrugsparagrafen. Allerdings findet die Irrtumserregung zwischen Sender und Zuschauer sehr wohl statt. Dies aber alleine lässt keine Anklage zu. Im Klartext ein Freibrief für die Sender. Sie sind praktisch nur noch ihrer Quote verpflichtet, aber nicht mehr der Wahrheit. http://www.tagesspiegel.de/medien/tv-faelscher-born-ueber-fake-news-man-nennt-das-auch-volksverdummung/19528424.html

Ich meine, dass das Fernsehen lügt wie gedruckt, ist offensichtlich. Aber unser sogenanntes "Recht" hält auch noch einen Persilschein für diese Lügenbolde parat.

Rainer

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