Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Auch einem anderen Blog droht Ärger wegen einer Abmahnung (Gleichschaltung)

Christine ⌂ @, Wednesday, 15.03.2017, 17:18 (vor 2592 Tagen) @ Cpt.Chilli

OLG Hamburg: stern.de vs. blauerbote.com – Fake News
 
Am Hamburger Oberlandesgericht beziehungsweise am Landgericht Hamburg finden zur Zeit juristische Auseinandersetzungen zwischen stern.de und einem Stern-Journalisten einerseits und mir als Betreiber des Blogs Blauer Bote Magazin andererseits statt. Dabei geht es um Aussagen meinerseits gegen den Stern aus dem Bereich “Propaganda und Fake News” zu einem Stern-Artikel zum tatsächlichen oder angeblichen “Twitter-Mädchen” Bana Alabed (Aleppo, Syrien). Der Stern verlangt die Löschung entsprechender Blauer-Bote-Artikel, denn bei dem Fall Bana Alabed handele es sich nicht um Propaganda, eine Fälschung etc. und entsprechende Attributierungen seien zu unterlassen. Eine ganze Stange Geld soll mich das alles natürlich auch noch kosten.
 
Das Ganze begann im Dezember 2016 mit einer Abmahnung samt der üblichen Löschungs- und Unterwerfungsforderungen und natürlich einer Rechnung von über tausend Euro. Dem habe ich nicht Folge geleistet und erst einmal abgewartet. Den Anwalt habe ich per Mail noch einmal mit entsprechenden Belegen auf den Al-Qaida-Hintergrund der Bana-Alabed-Story hingewiesen, interessiert hat es offenbar nicht.
 
Ende Februar 2017 flatterte völlig unerwartet ein Beschluss des OLG Hamburg zu der Sache in meinen Briefkasten, natürlich verbunden mit weit größeren Kosten. Auf diese Weise habe ich erstmals erfahren, dass ich schon vor dem LG Hamburg gegen den Stern und seinen Qualitätsjournalisten gewonnen hatte. Bizarrerweise habe ich die erste Runde vor dem LG Hamburg gewonnen, ohne überhaupt davon zu wissen! So etwas ist offenbar möglich. “Wegen der großen Eile” heißt es dann. Der Beschluss des OLG-Hamburg war dann schon die zweite Runde, denn der Stern legte Widerspruch ein und ging in die nächste Instanz, Oberlandesgericht. Und zu der Sache war ich auch nicht eingeladen. Ich habe lediglich danach den fertigen Beschluss bekommen und so überhaupt erst davon erfahren!
 
Dann habe ich sofort (m)einen Fachanwalt kontaktiert. Wir haben Widerspruch gegen den Beschluss des OLG Hamburg eingelegt und meiner Ansicht nach ziemlich gute Karten, denn der Fall Bana Alabed und die “Berichterstattung” in deutschen Leitmedien und Qualitätsmedien darüber entsprechen so dermaßen den wissenschaftlichen Kriterien, nach denen Propaganda definiert wird und verstoßen dermaßen gegen die Definition von “Nachricht” oder gegen journalistische Regeln, dass von den Fakten her alles klar für mich spricht. Ob das reicht, wird sich zeigen.
http://blauerbote.com/2017/03/14/olg-hamburg-stern-de-vs-blauerbote-com/

Ich habe den Artikel komplett übernommen, wie in einer Antwort vom Blogbetreiber genannt. Man weiß ja nie, auf was für Ideen Gerichte oder wer auch immer kommt und schwups ist so ein Beitrag oder noch schlimmer, der ganze Blog weg.

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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohl angepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein


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