Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Glaube eher an die Unschuld einer Hure... (Manipulation)

Nihilator ⌂ @, Bayern, Tuesday, 14.03.2017, 22:13 (vor 2592 Tagen) @ Rainer

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Sehr interessante Darstellung! Hinzu kommt noch, daß die Statistik äußerst flexibel gehandhabt wird. Jeder Verdacht einer sog. "rechten Straftat" * führt zur Zählung und wird später nicht korrigiert. Wenn also ein illegaler Eindringling zur Vertuschung einer Straftat irgendwo ein Hakenkreuz hinschmiert oder ein überambitionierter Linker Ähnliches tut, sind das "rechte Straftaten", die in der Statistik stehen.

* Nazis, also Nationale Sozialisten sind natürlich nicht rechts, sondern neben Sozis und Kozis eine dritte linke Bewegung. Das war in den 1920ern Allgemeinwissen. Nazis sind kapitalismusfeindlich bis -kritisch, berufen sich auf das Proletariat schon in ihrem Parteinamen, befürworten Enteignungen und Bodenreformen zugunsten des kleinen Mannes. Selbst der vermeintlich vordergründigste Unterschied, nämlich der Nationalismus statt Internationalismus, ist geschichtlich kaum zu halten. Wie sonst wären die vielen fremdrassigen Bataillone, Legionen und Divisionen in der Wehrmacht, aber auch in der SS zu erklären? Der aus Sicht der Nazis ehrenvollste Dienst, der Juden natürlich verboten war, wurde von deutschen Soldaten Schulter an Schulter mit Norwegern, Finnen, Ungarn, Wallonen, Franzosen, Rumänen, Albanern, Kroaten, Slowaken, Spaniern (Blaue Legion), Tataren und selbst Ukrainern, Weißrussen und sogar Russen geleistet. Das geht mit dem uns vermittelten Geschichtsbild überhaupt nicht zusammen. Ohne Zweifel waren die Nazis Rassisten, aber nicht so, wie man uns das heute erzählt.

Der Paragraf 130 des Strafgesetzbuches, durch den es diese Meinungsverbrechen überhaupt gibt, bricht klar das Grundgesetz. Das hat auch das sogenannte "Bundesverfassungsgericht" bestätigt. Weil das alles aber so doll schlimm ist, dürfe in dem Fall das Grundgesetz gebrochen werden.

Ein Hammer, den sich das Grundgesetz-Schutz-Gericht da geleistet hat. Was ist denn da eigentlich so doll schlimm? Wenn man die kämpferische Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts als gefährlich ansieht und deshalb unterdrückt, verstehe ich das ja noch. Jede Staatsform schützt sich gegen Bedrohungen, das ist legitim. Erstaunt bin ich allerdings, daß dieses doch so krude, unlogische und leicht erkennbar dumme Gedankengut als so gefährlich angesehen wird. Also entweder ist es gar nicht so dumm oder die Leute müssen als so dumm angesehen werden, daß sie massenhaft darauf hereinfallen.

Aber darum geht es ja gar nicht so sehr im mehrfach erweiterten 130er. Ursprünglich sollte der mal gegen Volksverhetzung sein, dann kam aber der besondere Schutz der Opfer hinzu (wieso haben die mehr Schutz nötig als die Opfer des Stalinismus oder irgendein Opfer eines sog. "Flüchtlings"? Und dann noch die Billigung und Verharmlosung: es steht unter Strafe zu sagen, daß Stalins Regime weit schlimmer war als das Hitlers. Oder daß der Rußlandfeldzug als Präventivangriff gerechtfertigt war. Es steht unter Strafe, genannte Opferzahlen anzuzweifeln (und das, nachdem 1990 die Gedenktafel in Auschwitz stillschweigend massiv korrigiert wurde) oder auch Vernichtungsmethoden. Man macht so nicht nur Leute zu Kriminellen, die lediglich Forschung betreiben (ja, es gibt auch unseriöse, aber dafür kommt sonst keiner in den Knast), man verunmöglicht auch die Verteidigung! Denn jeder Anwalt, der seine Verteidigung auf nachweislichen Fakten aufbaut (z.B. ein Dieselmotor erzeugt nicht genug Kohlenmonoxid, um für Vergasungen geeignet zu sein), macht sich ja selbst strafbar.

Das soll Rechtsstaat sein? Nein, das fällt hinter die Rechtsstaatlichkeit des Mittelalters und selbst der Antike zurück. (Historische) Wahrheit als bei Strafe unzweifelbar festzuschreiben, das gab es sonst wohl zuletzt in frühen antiken Kulturen und bei Barbaren. M.W. haben das nicht einmal die Nazis gemacht, die Bolschewiken allerdings schon.

Es gibt noch einen anderen ganz wichtigen Punkt in diesem Zusammenhang. Rechtsstaat heißt eigentlich, daß jemandem individuell eine Tat nachgewiesen werden muß, sonst kann er dafür nicht verurteilt werden. Das galt auch in der brd über Jahrzehnte; darum wurden so viele (echte oder vermeintliche) Nazitäter freigesprochen. Seit Demjanjuk ist das nicht mehr so. In dem historischen Urteil gegen ihn stand, daß im Prinzip die Anwesenheit an einem bestimmten Ort zu einer bestimmten Zeit (in bestimmter Funktion) ausreicht, um eine Mittäterschaft nahezulegen, die dann auch entsprechend bestraft werden kann. Jeder kleine Wachmann, der gegen seinen Willen (oder auch mit seinem, im Glauben, dadurch der Front zu entgehen und im Unwissen um die Geschehnisse im Lager, die ja selbst vor SS-Angehörigen verheimlicht wurden, das belegen sogar demokratische Filme wie "Die Grauzone") auf einen bestimmten Wachturm versetzt wurde, kann heute als Mittäter am Massenmord angeklagt werden, und das wurde umgehend auch getan. Aber ausschließlich Deutsche bzw. ihre damaligen Verbündeten. Für die Gemetzel der Roten Armee in Deutschland und ganz Ost- und Südosteuropa, für die Verbrechen von Partisanen in Jugoslawien und Österreich, für den Bombenholocaust der Alliierten, für den U-Boot-Krieg gegen Zivilisten-Schiffe in der Ostsee gibt es bis heute keinen einzigen Verantwortlichen und rechtsstaatlich verantwortlich Gemachten. So sehr ich die Nazis wie alle Linken verabscheue - daß dieser Staat unter solchen Umständen früher seine Bürger gegenalle Angriffe verteidigte, verstehe ich sogar.

Heute verurteilt er auf o.g. ohnehin schon fragwürdiger Grundlage ausländische Staatsbürger dafür, daß sie das getan haben, was der deutsche Staat als Besatzungsmacht von ihnen ultimativ verlangte. Und das nennt man Rechtsstaatlickeit und brüstet sich dafür...


Grüßla
nihi

--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.

MÖSE=BÖSE

Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


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