Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Berechnung ist nicht ganz korrekt, ergänzungsbedürftig! (Vaeter)

Micha, Obb., Sunday, 04.12.2016, 12:40 (vor 2700 Tagen) @ Emannzer
bearbeitet von Micha, Sunday, 04.12.2016, 12:51

Kindergeld wird 50:50 angerechnet so kommen nochmal rd. EUR 100,00 dazu!
Ausserdem gehen die meisten FamAGs von einem Mindestsockelbetrag EUR 350,00 mtl. KU aus!
Muss Vati eben zwei Jobs annehmen...
Ausserdem ist das Kind bei entsprechender Einstellung und Auffassung der Mutti und erfahrener geschickter Rechtsvertretung so verhaltensauffällig, idR ADHS o. ä. und so direkt-betreuungsbedürftig - gztgs-KIGA kommt deshalb nicht in Frage, dies weit über die drei Jahre hinaus, dass Mann getrost auch für Mutti locker 16 Jahre bezahlen darf. Noch mehr wenn Mutti in ungezügelten Fortpflanzungseifer verfällt, sich hingibt und aufopfert! Danach ist Sie unter Umständen am Arbeitsmarkt nicht mehr vermittelbar, psychisch angeschlagen, mit Anspruch auf Frühverrentung, getragen durch Vati! Der KU für das Kind läuft ohnehin mit progressiven Verlauf in Abhängigkeit vom väterlichen Einkommen bis zum Ende der Berufsausbildung ... Promotion im worst case (27 Lebensjahr Ende!).
Können locker bei EUR 500,00 mtl. in Summe EUR 170.000,- werdem. Nur fürs Kind, was Mann ja auch gerne macht, wenn es nicht gerade die Mutti verzockt! Inkl U für Mutti ist man ganz schnell mit EUR 300.00,00 dabei ... mit gewaltig Luft nach oben!

Übrigens:
Sind alles NETTO-Beträge! So bei Steuerklasse I ... bitte Faktor Zwei beachten!
Ergo weil erstemal Brutto rangeschleppt werden muss ... gelle!
KU ist steuerlich nicht absetzbar, U für Mutti schon ... bis max. ca. EUR 8.000,00 p.a.

WELCOME TO THE CLUB!s_zigarre

Von einem der weiss - von was Er schreibt...:-D s_teufel

sG
M


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