Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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[MEEDIA] Soll Jörg Kachelmann zurück ins Fernsehen – ja warum eigentlich nicht? (Falschbeschuldigung)

Die Fluchbegleiterin @, Tuesday, 04.10.2016, 18:01 (vor 2759 Tagen)
bearbeitet von Die Fluchbegleiterin, Tuesday, 04.10.2016, 18:13

[...]
Nach seinem Freispruch wirkte Kachelmann häufig zornig und verbissen. Getrieben von dem Gedanken, seine verlorene Ehre wieder herzustellen mit Anwälten und Twitter-Sprüchen. Das ist menschlich nachvollziehbar aber jemand, der sich augenscheinlich auf einem Rachefeldzug befindet, will man vielleicht nicht unbedingt den Wetterbericht vortragen lassen. Nun hat er von Axel Springer fast 400.000 Euro (plus Zinsen) an Schmerzensgeld erstritten und – noch wichtiger – es wurde in Frankfurt richterlich festgestellt, dass er das Opfer war in dieser Geschichte und seiner Ex-Freundin die Täterin.

Nun wäre eigentlich der Weg frei für einen Neustart. Auch im TV, auch abseits regionaler Mini-Auftritte. Es soll ja außer der ARD noch andere Sender geben.

http://meedia.de/2016/09/30/soll-joerg-kachelmann-zurueck-ins-fernsehen-ja-warum-eigentlich-nicht/

► Kommt Kachelmann zurück ins TV?

Unklar. Der Wetter-Experte sagte nach dem Urteil, er wolle nun wieder „dorthin, wo er einst war“. Von der ARD gibt es dazu bislang keine Stellungnahme.

► Kann Kachelmann seine Ex verklagen?

Ja. Bloß: „Das wird er nicht tun“, sagt seine Anwältin Dr. Ann Marie Welker (48). „Wir wollen sie nicht in Grund und Boden fertigmachen.“

http://www.bild.de/news/inland/joerg-kachelmann/kommt-er-jetzt-zurueck-ins-tv-48065062.bild.html

BTW: Heute Abend ist Tsokos (Leiter der Gerichtsmedizin der Charité bei LANZ /ZDF)

Und das kann man sich auch noch in der MEDIATHEK (ggfls mit dem Download Tool Mediathekvie)

http://www.planet-wissen.de/sendungen/sendung-justizirrtum-100.html

Im Falle Kachelmann wäre vielleicht vieles vermieden worden, wenn die Videokamera nicht zuuuuuuufällig kaputt gewesen wäre UND es eine PFLICHT zur Videaufzeichnung gegebeb hätte.

http://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Bibliothek/Gesetzesmaterialien/17_wp/videokonferenz/wortproto.pdf?__blob=publicationFile

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/RefE_Gesetz_zur_effektiveren_und_praxistauglicheren_Ausgestaltung_des_Strafverfahrens.pdf?__blob=publicationFile&v=1

http://www.nomos-shop.de/_assets/downloads/9783832974053_lese01.pdf

http://www.brak.de/w/files/stellungnahmen/Stn30-2010.pdf


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