Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Die Arme Frau (Falschbeschuldigung)

adler @, Kurpfalz, Tuesday, 09.08.2016, 00:38 (vor 2815 Tagen) @ Die Fluchbegleiterin

Auch hier zeigt sich mal wieder deutlich, dass der Frauenbonus meist nur deutlich wird, wenn SA und Richter Galane und Weiße Ritter sind. Sind das Frauen, so ist der Opferbonus meist nicht mehr vorhanden. Selber Frauen wissen sie sehr wohl, wie auch sie selbst manipulieren, um sich Vorteile zu verschaffen. Sie wissen auch um diese männlichen Dispositionen und wie sie sie nutzen können.

Bei den Vultejussen dieser Welt reicht das dargebotene Kindchenschema und schon schmelzen sie dahin. Fließen gar noch ein paar Tränchen mit verzweifeltem Augenaufschlag vom gesenkten Kopf berechnend nach oben geschickt, so sind sie gar nicht mehr in der Lage, professionelle Arbeit zu verrichten. Es sollte von einem Richter gefordert werden, dass er eine Eigenalyse macht, bevor er über das Leben von Menschen entscheiden darf. Die Machtbefugnisse sind zu gravierend, als dass man sie jemandem überlassen sollte, der nicht einmal weiß, wie er selber tickt.

Ich muss gestehen, dass selbst ich, das zuerst als ziemlich hart empfunden habe, was die SAin und Richterin da bieten. Reflexartig kriecht da Mitleid hoch für die Arme Frau. Das sitzt so tief verwurzelt, daß ich es selbst kaum glauben kann. Ich muß mein Großhirn, das gerade ausgeknipst worden war, wieder einschalten, um da bewusst gegen zu halten, um wieder Klarheit in die Sache hineinzukriegen.

Nein, das ist keine Arme Frau. Es wird nur EIN mal, eine Frau so behandelt, wie es ein Mann gar nicht anders kennt.

http://www.wochenblatt.de/nachrichten/regensburg/regionales/Vorgetaeuschte-Vergewaltigung-Angeklagte-schiebt-alles-auf-einen-Missbrauch-in-der-Kindheit;art1172,385281

Rechtsanwältin Claudia Schenk beantragte, die Öffentlichkeit während der Dauer der Aussage der Angeklagten auszuschließen. Geschehnisse aus der Kindheit der Angeklagten sowie traumatische Erlebnisse am 27. Juli 2014 seien es, die sie schildern wollte und die tief in die Intimsphäre der Angeklagten reichen würden. Die Anwältin erpresste sinngemäß die Richterin: Ihre Mandantin würde nur aussagen, wenn die Öffentlichkeit ausgeschlossen würde.

Dem stellte sich vehement Staatsanwältin Christine Müller entgegen: „Ich wende mich ganz entschieden gegen einen Ausschluss der Öffentlichkeit", sagte Müller. "Es steht der Angeklagten frei, sich zu äußern, wenn sie das nicht will, dann soll sie es bleiben lassen." Die Angeklagte habe aber selbst die Öffentlichkeit gesucht, nachdem sie der Kripo gesagt habe, sie möchte nicht, dass ihr Name den Medien genannt wird, "chattete sie mit flüchtig kennen gelernten Leuten, schickte Links und schrieb, dass sie das vermeintliche Opfer ist. Es handelt sich um eine massive Straftat, die auch die Kripo fünf Wochen lang lahm gelegt hat", so die Staatsanwältin.

Verteidigerin Claudia Schenk indes warf ein, dass bei einer Zeugenvernahme die Rede auch auf einen Missbrauch in der Kindheit der Angeklagten kläme. Auch hier konterte Müller scharf: "Ich habe bis heute keine greifbaren Informationen, die auf einen Missbrauch in der Kindheit hinweisen. Wenn dann, soll sie Farbe bekennen", so Müller. "Ich musste auch das Verfahren wegen Vergewaltigung gegen Unbekannt einstellen, weil es keinerlei Ansatzpunkte gab, die auf einen Täter hinweisen“, so Müller weiter. All das spreche dagegen, dass man nun eine andere Straftat in den Raum stelle und dazu benutze, nun die Öffentlichkeit aus dem Gerichtssaal zu werfen.

Auch die Amtsrichterin sah das so. "Ich lehne den Antrag ab, weil das Interesse der Öffentlichkeit an den damaligen Vorgängen höher wiegt als das Persönlichkeitsrecht der Angeklagten", so die Richterin.

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