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Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

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Vaterschaft heute - Ehe oder Nicht-Ehe? (Vaeter)

Nihilator ⌂ @, Bayern, Monday, 18.07.2016, 22:31 (vor 2810 Tagen)

Mal abgesehen von den allgemeinen Nachteilen, die die Ehe an sich heutzutage bringt, will ich mal Vaterschaft in und außerhalb der Ehe konkret gegenüberstellen.

In der Ehe lautet die einfache Regel: alles, was geboren wird, ist automatisch des Ehemannes Kind. Wie die tatsächliche Vaterschaft ist, ob er das will, ob die Mutter das will, ob es gut für das Kind ist, spielt alles keine Rolle. Dahinter steckt grundsätzlich ein bürgerlicher, edler Gedanke: ein Kind (und dessen Mutter) sollen unter allen Umständen versorgt sein. Kein Kind soll mit dem Stigma, ein Bastard zu sein, aufwachsen.

Das ist im heutigen Sozialstaat in all seiner Verrottung alles hinfällig. Selbstverständlich wird heute kein Bankert mehr schief angesehen -der verheiratete "Bundespräsident" lebt mit einer Kokotte unsere "Werte" vor-, und selbstredend bleibt kein Kind und keine Mutter unversorgt, bedingungslos. Trotzdem wird selbstverständlich an den ur-alten Regeln festgehalten. Weil sie lukrativ sind.

Als nichtehelicher Vater bin ich von den Vorteilen nichtehelicher Vaterschaft überzeugt:
- Meine Vaterschaft mußte ich mittels Vaterschaftserklärung anerkennen, mich also bewußt darum bemühen. Das entspricht meinem Begriff von Wertigkeit, denn alles, was einfach so in den Schoß fällt, wird in aller Regel nicht wertgeschätzt. Und oft wahrscheinlich zu Recht.
- Gleiches gilt für das Sorgerecht. Auch dafür gilt es eine eigene Unterschrift zu leisten. Selbstverständlich unterließ die Standesbeamtin es nicht, die Kindsmutter darauf eindringlich hinzuweisen, daß sie das nicht müsse und welche Folgen das haben könne usw. Hier gilt selbstverständlich, schmiede das Eisen, solange es heiß ist...
. Im Trennungsfall stehe ich mich schon jetzt besser als ein treudoofer Ehemann, denn ich habe ja ernstes Bemühen zu erkennen gegeben. Der Ehemann dagegen hat alle Ämtergänge seine Frau machen lassen - und damit Desinteresse bekundet.
- Im (eigenen) Todesfall kann ich wesentlich besser bestimmen, ohne die Kindsmutter von Vergünstigungen auszunehmen: vererbe ich alles dem Kind, ist bis zur Volljährigkeit automatisch die Mutter Sachwalterin und Verwalterin, aber auch Nutznießerin. Mein wesentlicher Wille, daß mein Kind in meinem Hause aufwächst, wird damit durchsetzbarer.

Wenn ich mir das alles in Summe mal anschaue, kommt mir ein Gedanke: zum Heiraten muß man schon ganz schön verrückt sein, oder?


Grüßla
Nihi

--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.

MÖSE=BÖSE

Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


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