Vollpfosten, Volljuristinnen und Vollhuren (Allgemein)
Im Hinblick auf § 8 BGleiG (Förderung von Frauen) können Sie auf freiwilliger Basis Ihr Geschlecht angeben.[/z] http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/ausschreibungen,did=223746.html
Das stimmt doch auch so. Steht so auch im § 8 BGleiG:
(1) Sind Frauen in einem bestimmten Bereich nach § 3 Nummer 2 unterrepräsentiert, hat die Dienststelle sie bei der Vergabe von Ausbildungsplätzen, bei Einstellung und beruflichem Aufstieg bevorzugt zu berücksichtigen.
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- Vollpfosten, Volljuristinnen und Vollhuren -
Rainer,
19.03.2016, 00:53
- Vollpfosten, Volljuristinnen und Vollhuren -
TutNichtsZurSache,
21.03.2016, 08:30
- Vollpfosten, Volljuristinnen und Vollhuren - Rainer, 21.03.2016, 09:01
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TutNichtsZurSache,
21.03.2016, 08:30