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„In dubio pro reo“ war früher – das Maas’sche Sexualstrafrecht ist da (Allgemein)

Chico, Thursday, 17.03.2016, 18:44 (vor 2994 Tagen)

Was sich bereits im Herbst 2014 angedeutet hat, wird nun bittere Realität. Frauen bekommen ein neues Machtmittel gegenüber dem Mann an die Hand. Die Bundesregierung will das Sexualstrafrecht endgültig verschärfen. „In dubio pro reo“ – im Zweifel für den Angeklagten – war früher, jetzt kommt das feministische Maas’sche Sexualstrafrecht.

Künftig soll nicht einvernehmlicher Sex bereits dann als Vergewaltigung gelten, wenn das Opfer lediglich mündlich seine Zustimmung dazu verweigert, aber keinen körperlichen Widerstand geleistet hat. Die Forderung des Bundesrates, dass schon ein klar formuliertes „Nein“ für die Bestrafung ausreichen soll, ist in dem Gesetzentwurf aber nicht enthalten.

Wie verweigert man denn die Zustimmung, wenn nicht über ein „Nein“? Was dann folgt, ist weniger als ein „Nein“:

Voraussetzung für eine Verurteilung ist, dass der Täter das Opfer – in den meisten Fällen sind das Frauen – überrumpelt und dabei dessen Arglosigkeit ausgenutzt hat. Auch in Fällen, in denen das Opfer befürchten muss, dass ihm durch eine Weigerung erhebliche Nachteile entstehen könnten, wäre in Zukunft eine Bestrafung möglich...

http://nicht-feminist.de/2016/03/in-dubio-pro-reo-war-frueher-das-maassche-sexualstrafrecht-ist-da/


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