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Unterhaltsabzocke ohne Trauschein (Recht)

Sigmundus Alkus, Thursday, 17.01.2013, 14:46 (vor 4111 Tagen)

Dass Väter von nichtehelichen Kindern auch für die Mutter zur Kasse gebeten werden können, ist hinlänglich bekannt. Darüber hinaus geht die Rechtsprechung davon aus, dass unter bestimmten Umständen, wie z. B. der gemeinsamen Finanzierung eines Grundstücks, welches nur einem Partner gehört, nach gesellschaftsrechtlichen Regelungen Ausgleichszahlungen verlangt werden können.

Einen besonders dreisten Versuch, auf diese Weise zu Geld zu kommen, hat jetzt das OLG Bremen abgewehrt:

http://blog.beck.de/2013/01/17/zugewinn-und-unterhalt-auch-ohne-ehe

Geschickt ausgedacht, aber letztlich erfolglos blieb der Versuch einer Frau aus Bremen, auch ohne Trauschein Zugewinn und Unterhalt zu bekommen.

Sie führten von 1982 bis 2011 eine (nichteheliche) Beziehung, aus der die 1983 und 1984 geborenen Kinder hervorgegangen sind. Ob sie die ganze Zeit unter einem Dach lebten oder sich zwischenzeitlich auf eine Wochenendbeziehung beschränkten, ist strittig geblieben.

Er machte 1990 sein Diplom in BWL und verdiente danach durchgängig gut.

Sie war die meiste Zeit arbeitslos - durchgängig nach einem Verkehrsunfall im Jahr 2004 - und bezog u.a. Sozialhilfe mit der Behauptung gegenüber dem Sozialamt, sie lebe mit den Kindern allein. 2011 scheitere die Beziehung, da er sich einer anderen Frau zuwandte.

Die Antragstellerin behauptet, er habe wiederholt erklärt, sie sei über ihn gut abgesichert. Außerdem habe er zugesichert, die Familie legalisieren und deshalb mit der Antragstellerin die Ehe schließen zu wollen.

Die Antragstellerin trägt vor, die Parteien hätten einen Gesellschaftsvertrag dahingehend geschlossen, dass das - hohe - Einkommen des Antragsgegners vollständig und ungeschmälert zum Aufbau eines gemeinsamen Vermögens habe genutzt werden sollen. Dazu sei der Antragsgegner von seinen Unterhaltspflichten gegenüber der Antragstellerin und den Kindern freigestellt worden. Allenfalls 2.000 DM bzw. 1.000,00 € jährlich habe er beigesteuert. Im Übrigen seien die Familienlasten, u. a. auch die erheblichen Privatschulkosten für die Kinder, von der Allgemeinheit, der Familie der Antragstellerin und der Antragstellerin getragen worden. Die Antragstellerin ist deshalb der Auffassung, sie habe einen gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungsanspruch gegen den Antragsgegner. Sie begehrt im Rahmen einer Stufenklage zunächst Auskunft über das Anfangsvermögen des Antragsgegners bei Beginn der Beziehung und über das Endvermögen bei Beendigung der Beziehung und sodann Zahlung des hälftigen vom Antragsgegner erzielten Zugewinns. Ferner begehrt die Antragstellerin Zahlung einer monatlichen Unterhaltsrente i. H. v. 700,00 € ab 01.04.2011.

Den Sachverhalt muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Da geht eine Sozialbetrügerin, die jahrelang (rechtswidrigerweise) auf Kosten des Staates und/oder des Mannes gelebt hat (im Leben glaube ich der nicht, dass sie von dem Mann nur 1000 € im Jahr erhalten hat, jedenfalls nicht bei Berücksichtigung von Sachleistungen) und versucht anschließend noch, sich diesen Zustand nachträglich legalisieren zu lassen.


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