Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Recht! (Manipulation)

Ljwiza, Friday, 22.01.2016, 15:04 (vor 3037 Tagen) @ Ketzer

Manchmal kommt es eben nicht nur auf die Tat selbst sondern auf die Häufigkeit und die Umstände an. Ein wenig diesen Fall googeln, hilft weiter:

"1983 fesselte der Täter auf einem Parkplatz in Köln eine Frau an einen Baum, vergewaltigte sie. Nur zwei Wochen später missbrauchte er eine weitere Frau. Urteil: 6 Jahre. 1989 kam er frei. Kaum draußen, vergewaltigte er auf dem Kölner Straßenstrich mehrere Prostituierte. Er wurde festgenommen, 1991 zu neun Jahren Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt"

„Der Gefangene saß seit dem 11. Juni 1991 ununterbrochen in Haft und seit dem 16. Oktober 1999 mit Sicherungsverwahrung hier bei uns in Aachen ein“, erzählt die Leiterin der JVA Reina Blikslager.

„Er saß nicht nur wegen Vergewaltigung sondern auch wegen schweren Raubs und schwerer Nötigung ein. Er ist ein sehr starrsinniger Gefangener, der jegliche Sozialtherapie verweigerte. Im Vollzug bereitete er uns allerdings kaum Probleme, er ist nicht übermäßig renitent. Er hat allerdings eine massive Sexualproblematik. Er hat mehrere Frauen angegangen, sie vergewaltigt und auch noch ausgeraubt.“

So jemand hat einfach nichts auf der Straße verloren. Punkt. Aus. Ende. Muß denn hier wirklich alles zum Opfer stilisiert werden, nur weil ein Schwanz unten dran ist?


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