Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

Homepage - Archiv 1 - Archiv 2 -- Hilfe - Regeln für dieses Forum - Kontakt - Über uns

126020 Einträge in 30869 Threads, 293 registrierte Benutzer, 393 Benutzer online (0 registrierte, 393 Gäste)

Entweder bist Du ein aktiver Teil der Lösung, oder ein Teil des Problems.
Es gibt keine unbeteiligten Zuschauer!

    WikiMANNia
    Femokratieblog

Genau dazu: ALK - Aurich 06.01.201 Keine Vergewaltigung: Emder freigesprochen-Auch die Nebenklagevertreterin räumte ein (Falschbeschuldigung)

Die Fluchbegleiterin @, Friday, 08.01.2016, 14:58 (vor 3038 Tagen) @ Die Fluchbegleiterin

Keine Vergewaltigung: Emder freigesprochen

Von Bettina Keller
Ein 24-Jährige musste sich am Dienstag vor dem Landgericht Aurich verantworten. Er soll eine Kneipenbekanntschaft zum Sex gezwungen haben. Was genau passiert war, ließ sich aber nicht klären.

Aurich - Ein 24-jähriger Emder ist am Dienstag vom Verwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Die erste Große Strafkammer des Auricher Landgerichts konnte nicht mit der für eine Verurteilung erforderlichen Sicherheit feststellen, was genau passiert war. Dem Angeklagten war vorgeworfen worden, am 13. April 2013 zwischen 8 und 11.30 Uhr eine junge Frau in seiner Larrelter Wohnung zum Oralsex gezwungen zu haben. Der 24-Jährige hatte beim Prozessauftakt am 15. Dezember ausgesagt, es sei kurz und einvernehmlich zu der Handlung gekommen, die die Kneipenbekanntschaft jedoch jäh abgebrochen habe.

Die mehr als zweistündiger Vernehmung der Frau fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Danach kam die Kammer zu dem Schluss, eine ausreichende Grundlage für eine Verurteilung des Beschuldigten liege nicht vor. „Die junge Frau gab an Blackouts, gehabt zu haben“, so der Vorsitzende Richter Jan Heinemeier. „Es ist schwierig für uns, einen konkreten Sachverhalt festzustellen“, sagte der Richter.

In den Plädoyers zeigte sich Staatsanwältin Dorothee Bröker überzeugt davon, dass sich der Sachverhalt wie angeklagt ereignet hatte. Sie glaube der Schilderung der Zeugin und deren alkoholbedingten Erinnerungslücken. Dem Angeklagten könne man aber nicht nachweisen, dass er den Sex mit Gewalt erzwingen wollte, lautete ihr Schluss. Sie beantragte einen Freispruch. Die Verteidigung schloss sich dem an. Auch die Nebenklagevertreterin räumte ein, dass es letztendlich für eine Verurteilung nicht ausreichen werde.

http://www.oz-online.de/-news/artikel/173609/Keine-Vergewaltigung-Emder-freigesprochen

Aber locker mal eine HAUPTVERHANDLUNG auf Steuerzahlerkosten und auf dem Rücken eines UNSCHULDIGEN kann man/frau ja trotzdem mal. Alk des 'Opfers' hin oder her ...


Und Weiberkarneval kommt erst ...


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum