Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Sind unsere Erwartungen an Mütter wirklich größer als an Väter? (Vaeter)

Bolle aus Berlin, Saturday, 19.12.2015, 20:06 (vor 3056 Tagen) @ Henry

Nicht nur der Spiegel kann...

"Sie glaubt fest daran, dass eines Tages zumindest einer ihrer drei Söhne vor ihrer Tür stehen wird. Wenn er sie dann fragt: „Hast du an mich gedacht?“, wird sie ihm sagen, dass sie von Beruf Verfahrensbeistand für Sorgerechtsprozesse geworden ist, damit es anderen Kindern, deren Eltern vor Gericht um das Umgangsrecht streiten, nicht so ergeht wie ihm. Damit sie dafür sorgen kann, dass diese anderen Kinder ihre Mutter behalten."

Frau Hummel hat wieder einen interessanten (längeren) Artikel in der FAZ untergebracht der durchaus in diesem Forum, allein schon aufgrund der Fragestellung, einer Würdigung bedarf.

http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/menschen/wie-eine-mutter-ihre-drei-kinder-nach-der-scheidung-zurueckliess-13960916.html

Wo kann eigentlich der Beruf eines Verfahrensbeistandes für Sorgerechtsprozesse erlernt werden?
Ist das Verlassen der Kinder eine Voraussetzung?

Zitat aus
http://www.system-familie.de/verfahrensbeistandschaft.htm

Bestellung eines Verfahrensbeistandes

"Mit Beschluss des Gerichtes kann eine natürliche Person als Verfahrensbeistand bestellt werden. Für die Bestellung als Verfahrensbeistand gibt es keine gesetzlichen Ausschlussgründe. Das Gericht kann also auch Vorbestrafte, Drogendealer, psychisch Kranke, bekennende Rechtsextreme und Massenmörder als Verfahrensbeistand bestellen. Gegen die Bestellung eines solchen Verfahrensbeistandes ist - nach bisheriger Ansicht an den meisten Oberlandesgerichten - keine Beschwerde möglich. Das ist natürlich nicht verfassungskonform aber schön bequem, denn es erspart dem Gericht Arbeit, da es auf diese Weise alle diesbezüglichen Beschwerden abwehren kann."

Gruß aus Berlin
http://www.sorgerechtapartheid.de


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