Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Sorgerechtentzug wegen wgvdl-Nutzung ? (Vaeter)

Bolle aus Berlin, Friday, 06.11.2015, 19:52 (vor 3084 Tagen) @ Ausschussquotenmann

Zu dieser (noch) utopischen Überschrift passt folgende Meldung vom 04.11. 2015
Britische Regierung will Internetüberwachung ausweiten

Gut,
noch sind es Unkenrufe mittels Facebook&Co. den mütterlichen als den besseren Elternteil festzuschreiben, doch der Run auf den gewiß zweifelhaften Titel "Robe Blutnoske" ist längst im Gange.
Es dürfte nur eine Frage der Zeit sein bis z.B. folgende Textelemente zur "Begründung" von Umgangsausschlüssen das offizielle Licht der Familiengerichtswelt erblicken:

"Vorliegend waren die Umgangskontakte zwischen dem Kind und dem Kindesvater bis Ende Dezember 2100 auszuschließen.

Wesentliche Gründe, die hier einen Ausschluss von Umgangskontakten zwischen dem Kind und dem Kindesvater bis Ende Dezember 2100 gemäß §§ 1696 Abs.1, 1684 Abs.4 BGB rechtfertigen, liegen, ausweislich des vom Vertreter des Jugendamtes unwidersprochen vorgetragenen Surfverhaltens des Vaters, und hier besonders im Aufrufen von Seiten wie http://www.wgvdl.com, http://www.dfuiz.net, http://de.wiki-mannia.org/Hauptseite, http://xn--vterwiderstand-5hb.de, http://femokratie.com, http:// www.das-maenner-magazin.com u.a., von staatsferner Ideologie geprägter Internetseiten, so das davon auszugehen ist, dass dieser nicht in der Lage ist, sich kindgerecht auf das Kind zuzubewegen, diesem gesellschaftlich anerkannte Werte und Normen zu vermitteln und über die erforderliche Erziehungsfähigkeit zu verfügen.

Es stehen derzeit keine weniger in das Umgangsrecht des Kindesvaters eingreifende Maßnahmen zur Verfügung, um eine Kindeswohlgefährdung abzuwenden. "



Eine Grundlage für Vertrauen in den Justizminister zur Veränderung des Gutachterunwesens sehe ich (kurz-und mittelfristig) nicht, weil die Helferindustrie das liefert was in einer Femokratie gewünscht wird und Kinder und ihre Väter keine einflussreiche Lobby besitzen.

Wie soll eine Richterin, die im offensichtlich rechtsfreien und mütterideologisch geprägten Gerichtsbereich für Familiensachen tätig ist, Gutachter, Beistände , Jugendamtrambos und anwaltliche Brandstifter genauer unter die Lupe nehmen, wenn selbst Angehörige der schwarzen Zunft die Qualifikation und Sachkunde der Paragrapheninterpreten im Familienrecht als äußerst dürftig bzw. völlig fehlend beurteilen? Hier verhält sich die berufsbedingte Überheblichkeit und Arroganz zumeist umgekehrt proportional zu Können,Wissen und Wollen.

Ob ein Richter die Fähigkeit besitzt Gutachten von Auftragsschwätzern(Gert Postel "Das kann auch eine dressierte Ziege“ läßt grüßen) die zumeist auf Basis von Spekulationspychologie und Kaffeegrundleserei erstellt wurden, zu beurteilen kann dahingestellt bleiben.
Richtig lustig wird es aber (selbst erlebt!) wenn mehrere (bei mir vier) inhaltlich verschiedene "familienpsychologische" Gutachten vorliegen und wenn statt den familiären Umgangskonflikt einer Lösung zuzuführen mit dem viiiiiele Seiten (= viel Knete) Papierbeschreiben der Eindruck sinnhaften Tuns sogenannter Gutachter erweckt wird.
Herrjeh/Fraujeh, die "arme" Richterin! Ob bei Gutachtenstärke von 20, 50, 80 oder mehr Seiten der Richterin Zeit bleibt mehr als die letzte Seite des Pamphlets, die mit der "Empfehlung" des Psychologen, zu lesen?
Wird gar bei mehreren Gutachten nun nicht ein Obergutachten benötigt? Aber woher weiß die Rechtskundige ob der Oberpsychologe der "Richtige" ist...?

Wie viel rabulistisch einfacher wird es wenn anhand des dokumentierten Surfverhaltens die zur Entsorgung des Vaters erforderliche Gesinnungsprüfung durch Familienrichterinnen durchgeführt wird - ideologisch stramm, unabhängig und nur dem Gesetz verpflichtet...ha,ha,ha!s_traenenlachen

Gruß von Bolle
http://sorgerechtapartheid.de/apartheidpraxis.html


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