Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Ach nee (Allgemein)

Sachse @, Saturday, 12.01.2013, 21:32 (vor 4121 Tagen) @ Mus Lim

Wird allerdings eine Abstoßung vor Ablauf der vierzig Tage veranlasst, so ist dies erlaubt, da sich noch kein Embryo entwickelt hat und die Stufe des Samentropfens noch nicht überschritten ist. Der Hadith bezüglich der Abtreibung eines Embryos wäre in diesem Fall nicht anwendbar. Die Abstoßung des Samentropfens vor der Entwicklung zu einem Embryo ist vergleichbar mit dem A'zl (Coitus interruptus)Quelle

Da hat dann wohl der Islam seine Fristenlösung...
Und nach der Fristablauf, also wenn dieses eingetreten ist?

Muslim überlieferte von Ibn Mas'ud: "Ich hörte den Propheten (s.a.s.) sagen: 'Wenn an dem Samentropfen (der die Eizelle befruchtet hat) zweiundvierzig Nächte vorübergegangen sind, schickt Allah (swt) einen Engel zu ihm, der ihn formt und dessen Gehör, dessen Augenlicht, dessen Haut und dessen Knochen erschafft. Daraufhin fragt er: Oh Herr, ist es männlich oder weiblich? Und Er bestimmt (es)...'"

In einer anderen Überlieferung ist die Rede von vierzig Nächten. Der Hadith weist also darauf hin, dass die Organe nach vierzig bzw. zweiundvierzig Nächten beginnen, sich herauszubilden. Daher wäre ein Eingriff gegen das Embryo ein Eingriff gegen ein menschliches Leben, das nicht angetastet werden darf und es käme einer Tötung gleich, ähnlich dem vorislamischen Brauch aus der Gahiliya, in der neugeborene Mädchen lebendig begraben wurden.

Na dann gilt eben das:
Ferner kann der Schwangerschaftsabbruch entweder vor oder nach dem Einhauchen der Seele in den Embryo vorgenommen werden. Bezüglich der Abtreibung nach Einhauchung der Seele sind sich alle Rechtsgelehrten einig, dass sie haram (verboten) ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Initiative von der Mutter, vom Vater, vom Arzt oder von einem Gewalttäter ausgegangen ist. Es gilt als Verbrechen gegen ein menschliches Wesen, dessen Leben nicht angetastet werden darf, welches die Zahlung der Diya (bestimmter Geldbetrag, der von dem Schuldigen für die Tötung eines Menschen gezahlt werden muss) erforderlich machen würde. Die Diya soll das Zehntel dessen ausmachen, was für einen ausgewachsenen Menschen gilt. Im Quran heisst es sinngemäß:

"... und daß ihr den Menschen, den ALLAH für haram erklärte, nicht tötet, es sei denn gemäß des Rechts." (al-An'am 6, Aya 151) Buchari und Muslim überlieferten einen Hadith von Abu Huraira, der von einer Frau von den Banu Lahyan berichtet, welche ihr Embryo hat abtreiben lassen. Der Prophet (s.a.s.) verpflichtete sie zur Zahlung der Diya. Der Betrag sollte das Zehntel dessen ausmachen, was für einen ausgewachsenen Menschen gilt.

Abtreibung ist Mord, ist immer abzulehnen und zu verurteilen

UND:

Die Abscheu und die Empörung über die Abtreibung für die Werbung für den Islam zu nutzen ist sehr, sehr fragwürdig.

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„Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ (


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