Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Vorsicht mit solchen Äußerungen! Sowas wird unverzüglich widerlegt! (Hinweise - Termine)

Nihilator ⌂ @, Bayern, Friday, 11.01.2013, 18:13 (vor 4120 Tagen) @ Sachse

Behauptungen hin, Behauptungen her:
Ja, Falschbeschuldigungen sind eine Tatsache, leider haben hier Viele sehr schlechte Erfahrungen damit sammeln und erleben müssen.
Da bekomme ich richtige Wut, schrecklich und schlimm, dass derartiges möglich ist, -und dass es so einfach geht!

Ja, geht es. Auch dank Leuten wie Dir mit ihrer Fairness:

Aber: was ist, wenn eine Beschuldigung doch mal stimmen sollte. Nicht mal auf diesen Fall bezogen, so allgemein.

Die ist auf der Gegenseite nämlich nicht vorhanden. Die Skrupellose gewinnt.

Muss dann derjenige, der auf eine Unschuldsvermutung - bis zur Feststellung einer Schuld- hinweist persönlich angegriffen werden ??

Es wird keine Feststellung geben, das ist ja der Punkt. Der Beschuldigte ist tot, und was Du hier vollkommen übersiehst: es geht nicht um eine Gerichtsverhandlung! Es geht auch nicht darum, daß eine arme, arme mißbrauchelte Frau sich bei einem Püschologen oder meinetwegen in einem Interview ausgeheult hat und das dummerweise an die Öffentlichkeit kam.

Guck mal hin, worum es wirklich geht: die Alte hat ein Buch geschrieben und ist momentan auf Promotion-Tour, sonst nix. Sie spekuliert auf Mitgefühl/Empörungsbereitschaft sowie schlichten Voyeurismus, plus natürlich entsprechenden Profit. Als Bewältigungsmaßnahme für die arme gequälte Psyche, wenn sie denn so schlümm traumatisiert sein soll, ist dieser Weg schlechterdings ungeeignet. Es geht nur um niedrige Beweggründe ihrerseits, inklusive mutmaßlicher Lügen über einen Wehrlosen weil Toten, und darum verdient sie alle Anwürfe uneingeschränkt bzw. sind die eigentlich noch zu harmlos.

--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.

MÖSE=BÖSE

Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


Verboten:
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