Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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"Vaterliebe" und erneuter erweiterter Suizid (Recht)

lichttblick, Tuesday, 04.08.2015, 04:07 (vor 3187 Tagen) @ Bolle aus Berlin

Einzig das Argument "Dem Kind geht es gut", beliebt bei Unterhaltsprellern, Vätern ohne (zwischen)menschliche Beziehungsfähigkeit und bei denen denen allein der Schein genügt, teile ich indes nicht, weil es meiner Tochter in einem katholischen Internat oder in einer Koranschule dem Anschein nach auch gut gehen würde.

Hi,

weiß nicht, ob du das noch liest. Deswegen kurz:

- Beleidigungen helfen nicht weiter. Sondern sind Zeichen fehlender Argumente.
- deine Tochter ist nicht "deine" allein! Als unehelicher Vater aus einer kurzen Liebschaft - leider - umso weniger.
- mit dem "Anschein" hast du recht! Das, und der seelische Mißbrauch des Kindes wurde vom Gericht auch
eingeräumt, wenn man zwischen den Zeilen liest. Aber: wie soll ein Gericht entscheiden, wenn das Kind absolut nicht WILL ??
Jegliche Zwangsmaßnahmen würden das Kind in einen Konflikt zur bisherigen Betreuungsperson führen. Und so dessen Identitäts(-Entwicklung) erheblich stören. Insofern ist Exklusion der "Störers" nachvollziehbar. Die Richter haben damit das geringere Übel gewählt. Dein credo, die Richter seien alle doof, ist falsch.
- wie weit falsch verstandene Vaterliebe gehen kann, ist tragisch im neuen Fall der Rombachtalbrücke dokumentiert. Der Vater wollte den Kindern noch was "Gutes" tun, und hat sie zur Sicherheit abgestochen !!?? Damit's die Kinder besser haben, nämlich ohne die böse Mutter.

Glaube mir:
ALLE sind hier auf deiner Seite! Nur ist eben die Frage: was ist sinnvoll. Und wo ist die Grenze zum Wahn/ Verkennung der Tatsachen.


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