Yuppie! Die neuen Freibeträge für GVK werden auf den Kindesunterhalt umgelegt! (Politik)
Gentili Signori,
hier wie üblich der Direktlink auf die Quelle allen Übels: http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_tabelle/Tabelle-01_08_2015/index.php
In der Düsseldorfer Tabelle selbst findet sich auf Seite 6 oben ein besonderes Schmankerl für Unterhaltsmaximierer: "Bei der Anwendung des § 1612 b Abs. 1 BGB ist für die Zeit bis zum 31.Dezember 2015 weiterhin Kindergeld von monatlich 184 EUR für erste und zweite Kinder, 190 EUR für dritte Kinder und 215 EUR für das vierte und jedes weitere Kind maßgeblich." Das heißt offenbar: Während der erhöhte Kinderfreibetrag die Unterhalts-Tabellenbeträge per sofort erhöht, soll das erhöhte Kindergeld, das ja ebenfalls an den Kinderfreibetrag gekoppelt ist, bis zum Jahresende nur nach den alten, niedrigeren Werten unterhaltsmindernd berücksichtigt werden ...
Ebenfalls lesenswert, wenn man ein Faible für Horrorgeschichten hat: die zugehörigen Unterhaltsrechtlichen Leitlinien, die ebenfalls auf der oben verlinkten Seite zum Download bereitstehen. Diese sind deutlich ausführlicher geworden, und soweit ich das beim ersten Überfliegen gesehen habe, sind die meisten Änderungen nicht gerade zum Vorteil der Unterhaltszahler.
Cordiali saluti,
Marc' Antonio Varano
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Urknall,
28.07.2015, 23:21
- Kindesunterhalt? Mutti kriegt mehr Geld! - Red Snapper, 29.07.2015, 07:03
- Yuppie! Die neuen Freibeträge für GVK werden auf den Kindesunterhalt umgelegt! -
Varano,
29.07.2015, 07:59
- Yuppie! Die neuen Freibeträge für GVK werden auf den Kindesunterhalt umgelegt! - Rainer, 29.07.2015, 08:13
- Direkt neben Pdf-Leidlinien ganz symbolträchtig Geldfoto von Gisela! Nicht mal verlogenes Kinderfoto! - Urknall, 29.07.2015, 09:31