Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Neues zum GEZ-Bargeld-Trick: Hessischer Rundfunk, WDR und RBB verwickeln sich in Widersprüche (GEZ)

Erkenner, Tuesday, 23.06.2015, 11:28 (vor 3224 Tagen) @ Don Camillo

Der ARD/ZDF Beitragsservice ist und bleibt eine rechtswidrig erhobene Gebühr. Es gibt genügend Argumente für deren Abschaffung. Wenn die Gebühr angeblich keine rechtswidrige Steuer ist, dann ist es eine Zwangsabgabe zu Lasten Dritter. Der ARD/ZDF Staatsvertrag ist ein Vertrag zu Lasten Dritter, zudem ganz Europa kostenlos die Fernsehprogramme unverschlüsselt über Satellit schauen können und verstößt somit gegen Europäisches Recht und Gleichbehandlung.

Vertrag zu Lasten Dritter

Ein Vertrag zwischen A (ARD/ZDF) und B (Ministerpräsidenten der Bundesländer) mit dem Inhalt: "Wir vereinbaren, dass C (Die Bürger) 1000 EUR an uns (oder an D) zu leisten hat" ist schlechterdings unwirksam. Man beachte, dass selbst bei einem Vertrag zugunsten eines Dritten der Erfolg nicht gegen dessen Willen verwirklicht werden kann, da er das ihm Zugewandte jederzeit zurückweisen kann, § 333 BGB.

http://info.kopp-verlag.de/hintergruende/deutschland/gerhard-wisnewski/zwangsabgabe-verweigern-gez-gebuehr-zurueckverlangen-wie-geht-s-.html


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