Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Liste Femanzen Dr. Brigitte Hornyik (Liste Femanzen)

Oberkellner @, Sunday, 31.05.2015, 15:49 (vor 3263 Tagen)

F422 Dr. Brigitte Hornyik AUT – Verfassungsrechtlerin - Vorstandsmitglied des Österreichischen Frauenrings – verheiratet mit Dr. Karl Staudinger - b.hornyik@vfgh.gv.at – Hornyik2@a1.net - www.frauenring.at – Anschrift: Dr. Brigitte Hornyik und Dr. Karl Staudinger, Fünkhgasse 11/2, 3021 Pressbaum, Österreich – http://politiktraining.at - http://www.kpoe.at/typo3temp/pics/5b9b5092ab.jpg

Um Männer muss sich Frauenpolitik nicht kümmern
11. April 2013, 07:00
Brigitte Hornyik: "Es ist geradezu geboten, bis zur Erreichung der tatsächlichen Gleichheit von Frau und Mann Frauen anders zu behandeln“
Berichten über Diskriminierung von Frauen wird immer öfter mit der von Männern begegnet - Was bedeutet das für die frauenpolitische Arbeit?
Auch Frauen sind hochgradig gewalttätig, und wenn Männer Schandtaten begehen, steht meist auch eine Frau hinter ihnen, die sie anfeuert. Diese These möchte die Autorin eines kürzlich erschienenen "Zeit"-Artikels mit vielen konkreten Beispielen belegen. "Einigen Frauen wird es ganz recht sein, dass man von ihnen annimmt, sie seien harmlos", schreibt Elisabeth Raether.
Dass Frauen eben alles andere als "harmlos" seien, und damit nicht nur Opfer, war auch im Zuge der Debatte um Alltagssexismus vielerorts zu hören und zu lesen. Auch Männer seien Zudringlichkeiten von Frauen am Arbeitsplatz und auf der Straße ausgesetzt. Und nicht nur dem Problem der sexuellen Belästigung von Frauen wird erfolgreich die Relevanz abgesprochen, Parallelen gibt es auch beim Thema Gewalt gegen Frauen: VertreterInnen der Position, Frauenhäuser gehörten längst abgeschafft, wird regelmäßig Platz auf diversen Kommentarseiten eingeräumt.
Und auch die Autorin Christine Bauer-Jelinek brachte sich mit ihrem Buch "Der falsche Feind. Schuld sind nicht die Männer" und der Aussage, dass die Geschlechterverhältnisse Frauen längst nicht mehr diskriminieren, sondern diese sich schlicht selbst zum Opfer stilisieren, erfolgreich ins Gespräch.
Sollen frauenpolitisch Engagierte auf diese Diskurse näher eingehen? Sind sie nur als destruktive Zwischenrufe zu werten, oder bringen sie doch bisher Übersehenes in feministische Debatten ein?
Ungleichbehandlung ist geboten
Die Verfassungsjuristin Brigitte Hornyik kennt die Antwort "Männerdiskriminierung" auf Berichte, Statistiken und Zahlen, die eine Benachteiligung von Frauen belegen, seit langem. Als Österreich Anfang der 80er-Jahre die Ratifikation der UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frauen (CEDAW) vorbereitete, habe es bereits die gleichen Reaktionen gegeben. "Schon damals war das Argument gegen den Artikel 4, der die Zulässigkeit vorübergehender Fördermaßnahmen zur Beseitigung der Benachteiligung von Frauen enthielt: Das ist ja Männerdiskriminierung!“, erzählt Hornyik, Vertreterin des Vereins Österreichischer Juristinnen im Österreichischen Frauenring.
Damals wie heute lautet ihre Antwort: Nein, das ist keine Diskriminierung von Männern. Nach wie vor sei die Situation von Frauen und Männern eine andere, "daher ist es geradezu geboten, bis zur Erreichung der tatsächlichen Gleichheit von Frau und Mann Frauen anders zu behandeln". Zahlen der Statistik Austria und auch europäische Statistiken sprechen eine deutliche Sprache: Österreich hat eine große Einkommensschere (23,7 Prozent) (Zahlen, Daten, Fakten zur Lohnschere). Fakten wie diese dürften auch beim Thema Gewalt nicht aus dem Blickfeld geraten, so Hornyik. Die Männerquote unter wegen Mordes oder Vergewaltigung verurteilten Personen beträgt seit Jahren nahezu 100 Prozent. 88 Prozent der KlientInnen der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie sind Frauen, 92 Prozent der Gefährder sind männlich. 2011 standen in Wien 3.488 weibliche Opfer 471 männlichen Opfern gegenüber.
Blind für Täterinnen?
Und was, wenn RichterInnen für Frauen als Täterinnen blind sind, wie im erwähnten "Zeit"-Artikel erwogen? Oder FamilienrichterInnen erst gar nicht auf die Idee kommen, dass auch Frauen schlecht für ihre Kinder sorgen könnten, wie in den Obsorge-Debatten von Männerrechtlern immer wieder eingewendet wird? "RichterInnen sind auch nur Menschen, und ihre Prägungen und Werte fließen in die Rechtsprechung ein. Ein Väterrechtler wird mit Sicherheit die eine Richterin zitieren, von der er sich als Gewalttäter vorverurteilt fühlte", sagt Hornyik. Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen könnten hingegen von vielen Fällen berichten, in denen berufstätige Mütter bei Gericht als "Karrierefrauen" schlechtgemacht worden seien, die sich nicht um ihre Kinder gekümmert hätten. Bei Schilderungen von konkreten Fällen müsse daher immer auch die andere Seite gehört werden, außerdem sei kein Fall wie der andere, weiß die Juristin nach fast über 35 Jahren im öffentlichen Dienst. "Bitte keine Pauschalurteile!", betont sie.
Ob man Frauen nun nachsagt, dass sie sich als Opfer stilisieren, oder Männer glauben, sich selbst als Opfer präsentieren zu müssen - ob als Vater, Konsument oder von Frauen im Allgemeinen - für Hornyik ist das alles kein Zeugnis eines gesellschaftlichen Fortschritts. Ob Opfer oder nicht, "als in der Frauenpolitik engagierte Juristin erlaube ich mir, mich um die Missstände zu kümmern, die Frauen betreffen; da bin ich jedenfalls parteilich für die Frauen." Dennoch sieht sie auch Mängel in der Erforschung der Rolle von Männern, die sich aus manchen Statistiken nur schwer herauslesen lasse. Etwa in der Österreichischen Prävalenzstudie zur Gewalt an Frauen und Männern des Österreichischen Instituts für Familienforschung oder auch in einer repräsentativen Studie zu Gewalt an Frauen aus Deutschland. Für die Studie in Deutschland wurden 10.400 Frauen befragt, gleichzeitig wurde eine nicht repräsentative Studie zu Gewalt an Männern erstellt, befragt wurden 190 Männer. "Warum? Hat man nicht so viele männliche Gewaltopfer gefunden, oder wollte keiner darüber reden?", fragt Hornyik. Ein Dunkelfeld sei hier sicher vorhanden, aber: "Das ist Aufgabe der Männerpolitik, wir haben in der Frauenpolitik genug mit dem sogenannten Hellfeld zu tun."
Richtige Männerarbeit in Deutschland
Doch wie sieht es mit der hiesigen Männerpolitik oder der Männerarbeit im Allgemeinen aus? "In Österreich hinken wir da ziemlich hinterdrein", lautet das Urteil der Juristin, die im vergangenen Oktober an einer Männerkonferenz in Berlin teilnahm. "Ich war beeindruckt von den politischen Ansätzen in Deutschland und in der Schweiz: Da setzen sich Männer ganz aktiv und offen mit ihrer Rolle in Beruf, Familie, Gesellschaft auseinander." In Österreich fehlten allein schon für die Arbeit mit männlichen Gewalttätern die Ressourcen. Hornyik würde anstreben, dass sich Frauen- und Männerpolitik gemeinsam im Kampf um mehr finanzielle Ressourcen engagieren.
Letztlich gehe es darum, dass Frauen und Männer gleiche Chancen haben und ihr Leben - auch ihre Sexualität - selbst bestimmen können. "Und ja, da müssen Frauen ermutigt werden, auch über Sexualität und sexuelle Übergriffe offen zu sprechen, ihre Vergewaltiger, Belästiger, Grapscher anzuzeigen - das ist unsere Aufgabe in der Frauenpolitik." Und auch Männer sollten darüber sprechen lernen, wenn sie sich Übergriffen ausgesetzt fühlen und sich als benachteiligt sehen. Nur: Das sei nun einmal nicht Aufgabe der Frauenpolitik. (beaha, dieStandard.at, 11.4.2013)

http://diestandard.at/1363707544325/Um-Maenner-muss-sich-Frauenpolitik-nicht-kuemmern?seite=1#forumstart

Abseits vom Verfassungsolymp

von: Brigitte Hornyik (17.01.2013)
Die Wehrpflicht männlicher Staatsbürger ist derzeit im Artikel 9a Absatz 3 der österreichischen Bundesverfassung (B-VG) verankert, ebenso wie der Gleichheitssatz in Artikel 7 B-VGund Artikel 14 Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK). Nach dem Stufenbau der Rechtsordnung
steht das Verfassungsrecht an der Spitze dieser Pyramide. Einzelne Verfassungsbestimmungen könnten daher nur dann verfassungswidrig sein, wenn sie einem Grundprinzip der Verfassung oder dem EU-Verfassungsrecht widersprechen.
Der Verfassungsgerichtshof hat daher bereits 1991 die Verfassungsmäßigkeit der ausschließlichen Verpflichtung männlicher österreichischer Staatsbürger zur Wehrdienstleistung festgestellt. Die Wehrpflicht ist demnach nicht gleichheitswidrig und verstößt auch nicht gegen das in der EMRK – deren Artikel auf gleicher Stufe wie Bundesverfassungsrecht stehen – verankerte Verbot der Zwangsarbeit.
Wer nun – wie ein anerkannter und in den Medien häufig zitierter Verfassungsexperte - die Gleichheitswidrigkeit der Beschränkung der Wehrpflicht auf Männer behauptet, müsste schon ein wenig tiefer schürfen: Wird das demokratische Grundprinzip verletzt, wenn nur Männer wehrpflichtig sind? Gibt es höher stehende völkerrechtliche Grundsätze, denen die Wehrpflicht für Männer widerspricht? Diese Debatte hat noch nicht einmal begonnen.
Kein Malheur, denn: Verfassungsrecht gibt einen rechtlichen Rahmen vor, und das Recht geht bekanntlich vomVolk aus. Die Wehrpflichtdebatte ist daher zunächst eine politische Diskussion. Die Volksbefragung soll offenbar Licht ins Dunkel mangelnder Einigung unserer VolksvertreterInnen bringen. Die grundsätzliche Frage nach der Notwendigkeit eines Bundesheers wird nicht gestellt. Bei der erwarteten geringen Beteiligung wird sie auch keine übermäßig repräsentative Abbildung des WählerInnenwillens sein. Ebenfalls kein Malheur, denn: Unsere Bundesverfassung geht vomPrinzip einer repräsentativenDemokratie aus und die von uns gewählten ParlamentarierInnen sollten – wie die Bundesregierung – zunächst zu einer politischen Willensbildung gelangen, allerdings bei Änderung der Verfassungsbestimmung über die Wehrpflicht mit Zweidrittelmehrheit.
Die Befragung des Volkes sollte kein Ersatz für politische Arbeit sein. Der Österreichische Frauenring hat bereits zu anderen wichtigen Fragen oft festgestellt: Das ist zunächst eine Frage des politischen Wollens, nicht des rechtlichen Könnens. Und frei nach Johanna Dohnal, abseits vom Verfassungsolymp: Die Frauen müssen den Männern nicht jeden Unsinn nachmachen.

http://www.kpoe.at/home/anzeige/article/Abseits-vom-Verfassungsolymp.html


) Verpflichtung öffentlicher Krankenanstalten zur Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen, Kostenübernahme durch die Krankenversicherung, Regelung für nicht krankenversicherte Frauen, z.B. Migrantinnen
2) Kostenübernahme für Verhütungsmittel durch die Krankenversicherung, insbesondere Langzeitmethoden (Spirale, Implantat, Sterilisation), Gratisabgabe in Schulen und Beratungsstellen, verstärkte Information und Aufklärung
3) Streichung der Regelung des Schwangerschaftsabbruchs aus dem Strafgesetzbuch
4) Verankerung eines Selbstbestimmungsrechtes der Frauen über ihre Gebärfähigkeit sowie des freien Zugangs zu Mitteln und Einrichtungen der Familienplanung und Geburtenkontrolle im innerstaatlichen sowie im Gemeinschaftsrecht
5) Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen als integraler Bestandteil der Facharztausbildung für Gynäkolog/innen
Erläuterungen:
Öffentliche Krankenanstalten werden aus öffentlichen Geldern finanziert und sind nach dem Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz zur Erbringung bestimmter Leistungen verpflichtet. Zwar können Ärzt/innen nicht zur Durchführung eines Abbruchs verpflichtet werden, wohl aber die Krankenanstalt, z.B. in den jeweiligen gynäkologischen Abteilungen auch Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen, wie z.B. in Frankreich oder Schweden.
Eine Kostenübernahme des Abbruchs durch die Krankenversicherung – ebenso wie für Verhütungsmittel – ist im Interesse der versicherten Frauen, deren Interessen durch die Krankenversicherung als Selbstverwaltungskörper zu vertreten sind. Hinsichtlich der Verhütungsmittel wäre lediglich die Ausnahmebestimmung in § 8 Z 5 RöV 2005 (Verordnung des Hauptverbands der Sozialversicherungsträger über die ökonomische Verschreibweise von Heilmitteln) zu streichen. Ferner ist die Prävention ein gesamtgesellschaftliches Anliegen und sollte entsprechend unterstützt und gefördert werden, auch hinsichtlich ungewollter Schwangerschaften.
Die Regelung des Schwangerschaftsabbruchs im Strafgesetzbuch ist totes Recht und hat keinerlei positive Wirkung; so gibt es z.B. in Kanada seit 1988 kein Gesetz mehr zum Abbruch. Außerdem signalisiert die grundsätzliche Strafbarkeit und bloße Straffreiheit in bestimmten Fällen nach wie vor eine Abwertung des Selbstbestimmungsrechtes der Frauen. Daher wäre auch die grundsätzliche Verankerung dieses Selbstbestimmungsrechtes im Verfassungsrecht (Bundesverfassung, EU-Recht) ein wichtiges Signal. Bereits 2004 hat der Österreichische Frauenring dem Österreich-Konvent ein entsprechendes Papier vorgelegt: http://www.konvent.gv.at/K/DE/POSP-K/POSP-K_00185/fname_028800.pdf
Plattform 20000Frauen, März 2013, ausgearbeitet von Dr. Brigitte Hornyik
http://www.labournetaustria.at/dr-brigitte-hornyik-forderungen-der-plattform-20000frauen-zu-schwangerschaftsabbruch-und-verhutung/

Der Verfassungsgerichtshof hat die Gleichheitsdebatte längst entschieden
Auch die verfassungsrechtliche Debatte um die Wehrpflicht scheint eine Männerdomäne zu sein: Journalisten und Politiker befragen konsequent nur die männlichen Götter des Verfassungsolymps. Als Verfassungsrechtlerin nach mehr als 30 Jahren Berufspraxis, 30 davon am Verfassungsgerichtshof, gestatte ich mir dennoch eine Anmerkung zur schon reichlich abgegriffenen Behauptung, die Wehrpflicht für Männer sei gleichheitswidrig und außerdem menschenrechtswidrige Zwangsarbeit:
Der Verfassungsgerichtshof hat bereits 1991, VfSlg 12830, unter Berufung auf Artikel 9a der Bundesverfassung die Unbedenklichkeit der Bestimmungen des Wehrgesetzes betreffend die ausschließliche Verpflichtung männlicher österreichischer Staatsbürger zur Stellung und Wehrdienstleistung festgestellt. Die Europäische Menschenrechtskonvention hat keinen höheren Rang als die Bundesverfassung. Artikel 9a Absatz 3 B-VG - Wortlaut: "Jeder männliche Staatsbürger ist wehrpflichtig. Staatsbürgerinnen können freiwillig Dienst im Bundesheer als Soldatinnen leisten und haben das Recht, diesen Dienst zu beenden" - kann daher nicht gegen das Verbot der Zwangsarbeit in Artikel 7 der Menschenrechtskonvention verstoßen und auch nicht gleichheitswidrig sein.
Zugegeben, eine sehr formalistische Argumentation. Nichtsdestotrotz sollte in die aktuelle Debatte auch die Rechtsprechung des Höchstgerichts einbezogen werden. Meinetwegen führen wir dann - da würd ich mich auch als Verfassungsrechtlerin gern beteiligen - eine Diskussion über verfassungswidriges Verfassungsrecht. (Brigitte Hornyik, DER STANDARD, 10.1.2013)
Brigitte Hornyik, Hofrätin i. R., ist Verfassungsrechtlerin und Vorstandsmitglied im Österreichischen Frauenring.

http://derstandard.at/1356427232631/Frauen-und-Heer-Entscheidung-gefallen

Doris Bures ist lediglich Ministerin im Bundeskanzleramt mit der Koordination der Frauenpolitik - Von Brigitte Hornyik
Schön, dass der Standard den Frauentag heuer auf so vielen Seiten gefeiert hat.
Weniger zum Feiern: Die neue Bundesregierung hat uns nicht mal - wie in einem Kommentar gestern zu lesen war - ein Frauenministerium geschenkt. Nein, Doris Bures ist - laut der Entschließung des Bundespräsidenten BGBl II 49/2007, ausgegeben am 1. März 2007, laut Artikel 77 Absatz 3 des Bundes-Verfassungsgesetzes lediglich Ministerin im Bundeskanzleramt, die mit der Koordination der Frauenpolitik (neben dem öffentlichen Dienst und Medienangelegenheiten) betraut ist.
Das heißt: Sie hat keine eigene Personal- und Organisationshoheit, und auch kein eigenes Budget. Ohne gutes Einvernehmen mit dem Kanzler bzw dessen budget- und personalverantwortlichen BeamtInnen kann sie keine Leute aufnehmen, keine neuen Organisationsstrukturen einführen (zum Beispiel neue Abteilungen schaffen, Abteilungen neu organisieren, etc).
Ihre Ausgaben laufen über den allgemeinen Topf des Bundeskanzleramtes und ihre finanziellen Ansprüche muss der Kanzler bei den Budgetverhandlungen berücksichtigen und allenfalls vertreten (wenn er's tut).
Leiser Auftritt
Wen wundert's da, dass die Frau Ministerin leise auftritt: Als die Teilnehmerinnen der Frauentags-Demo vor dem Kanzleramt ihr Erscheinen in Sprechchören forderten, hielt sie sich - als Gegnerin lauter Auftritte - lieber hinter der barocken Fassade des ehrwürdigen Palais. Schon richtig: Die Teilnehmerinnen an dieser Demonstration vertreten einen radikalen und oft unbequemen Flügel der Frauenbewegung - nur wenn wir Frauen schon anfangen einander auszugrenzen, was erwarten wir dann von den Männern?
Hätten wir immer nur innerhalb kleinlicher Organisationsgrenzen agiert, immer den bequemeren und leiseren Weg gewählt, dürften wir wahrscheinlich heute noch nicht zur Wahl gehen, wäre - wie ohnehin bis 1975 - der Mann immer noch das Oberhaupt der Familie und würden wir den Schwangerschaftsabbruch entweder mit dem Leben oder zumindest schwer wiegenden gesundheitlichen Folgen (aufgrund der hygienischen Verhältnisse in der Illegalität) oder mit einem Gefängnisaufenthalt büßen.
Grenzüberschreitungen
Faktum ist: Das 167-Seiten starke Regierungsprogramm enthält grad mal drei Seiten zur Frauenpolitik - aber die Initiativen der Frauenministerin sind - trotz aller Begrenztheit ihrer Ressourcen - nicht auf das Regierungsprogramm und hoffentlich auch nicht auf die dort genannten "Attraktivierungsmaßnahmen" beschränkt: Wirksame Frauenpolitik sollte auch und gerade jenseits der eher nebulosen Sprechblasen des Regierungsprogramms statt finden.
Anhaltspunkte für solche Grenzüberschreitungen: Absicherung einer eigenständigen ökonomischen Existenz aller Frauen (Grundsicherung, eigene Pensionsansprüche), Absicherung der Durchführung der Fristenlösung (Stichwort Schutzzonen vor den Ambulatorien), Legalisierung und Absicherung der Migrantinnen, und vieles, vieles mehr.
Daher: Reden wir darüber! Gemeinsam wird uns mehr einfallen und und können wir auch stärker auftreten:
Johanna Dohnal hat das seinerzeit schon gewusst, und sich regelmäßig mit Vertreterinnen aller Richtungen der Frauenbewegung zusammen- und auch auseinandergesetzt. Mehr als 25 Jahre danach sind wir doch sicher weiter, oder?
Dr.in Brigitte Hornyik, Verfassungsjuristin in Wien
(DER STANDARD, Print-Ausgabe, 13.3. 2007)
http://derstandard.at/2801888


An einem Herbsttag 2012 radelt eine 43-jährige Bankangestellte durch die Grazer Innenstadt. An einer Ampel spricht sie ein Mann an: „Oh Frau mit knackigem Po, darf ich bitte angreifen?“ „Nein, sicher nicht“, antwortet die Frau nach eigenen Angaben. Der Mann grapscht trotzdem. Als sie ihm eine Ohrfeige gibt, wird ihr „Verehrer“ aggressiv: „Du Schlampe, mich schlägt keine Frau.“ Die Grazerin erstattet Anzeige, aber die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren ein.
"Gesäß ist kein Geschlechtsorgan"
Ein Griff an den Po sei keine sexuelle Belästigung, lautet die Begründung. „Das Gesäß ist schon per Definition kein Geschlechtsorgan, daher ist der bloße Klaps auf ein Gesäß keine gerichtlich strafbare Handlung“, sagt der Sprecher im ORF. Der Fall sorgte vor Monaten im Alpenland für Empörung, verschwand dann aber schnell aus den Medien. Durch die über die Grenze geschwappte Sexismus-Debatte in Deutschland bekommt er neue Brisanz.
Österreichs sozialdemokratische Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) nutzt die Chance, um erneut zu fordern, endlich eine schärfere Definition von sexueller Belästigung als Delikt im Strafrecht zu verankern. Man müsse den Opferschutz ausweiten, sagt sie der Nachrichtenagentur dpa in einem E-Mail-Interview. Im Moment seien Frauen nur im Bereich der Arbeitswelt vor sexuellen Übergriffen geschützt: „Po-Grapschen sollte endlich auch als sexuelle Belästigung strafrechtlich geahndet werden.“ Es könne nicht sein, dass die Täter keinerlei rechtliche Konsequenzen fürchten müssten.
Justizministerin Beatrix Karl vom konservativen Koalitionspartner ÖVP will davon allerdings nichts wissen. „Anlassgesetzgebung“ sei das, sagt Karl. Das Strafrecht sei die schärfste Waffe des Staates und dürfe nur sehr behutsam adaptiert werden. Auch die Ex-Jörg-Haider-Partei BZÖ ist dagegen: Statt einer Gesetzesänderung solle man lieber flächendeckend Selbstverteidigungskurse anbieten: „Gewalt an Frauen kann man am ehesten präventiv vermeiden, indem Frauen zukünftig noch unabhängiger sowie eigenständiger werden“, heißt es in einer Mitteilung.
Unterstützung erhält Heinisch-Hosek dagegen von anderen Parteien und Verbänden: Der #aufschrei auf Twitter und der Po-Grapscher zeigten, dass auf gesellschaftlicher und juristischer Ebene noch viel gegen Sexismus im Alltag getan werden müsse, teilte der Österreichische Frauenring mit. „Wir brauchen jetzt rasch ein klares gesellschaftliches Zeichen gegen Alltagssexismus. Der Aufschrei muss auch durch das Parlament gehen“, fordert die Frauensprecherin der Grünen, Judith Schwentner.
Da im auf die Arbeitswelt anzuwendenden Gleichbehandlungsgesetz Po-Grapschen sehr wohl als sexuelle Belästigung gelte, sei es sinnvoll, die Definition im Strafrecht anzugleichen, sagt die Verfassungsjuristin Brigitte Hornyik im ORF. Die Wiener Arbeiterkammer will zudem die Verjährungsfrist von sexueller Belästigung von einem auf drei Jahre verlängert sehen.
Die Grazer Frauen haben nach dem Vorfall ihren eigenen Weg gefunden, mit dem Fall umzugehen: Mit Papphänden bewaffnet demonstrierten sie in einem Protestmarsch Ende 2012 Männern in der Innenstadt, wie unangenehm es sein kann, ungefragt hinterrücks berührt zu werden.
dpa

http://www.merkur-online.de/aktuelles/welt/sexismus-po-grapscher-oesterreich-zr-2725768.html

Männerpolitische Konferenz
Gleichstellungspolitik braucht Geschlechterdialog auf Augenhöhe

Fast (zu) harmonisch ging in Berlin eine internationale Tagung „Männerpolitik“ zu Ende, auf der sich rund 300 TeilnehmerInnen aus verschiedenen europäischen Ländern über die Notwendigkeit und Themen einer eigenständigen Männerpolitik, deren Verhältnis zur traditionell von Frauen dominierten Gleichstellungspolitik und über die Erfordernisse eines Geschlechterdialogs austauschten.
Männerpolitik versus Frauenpolitik? Unter dieser Fragestellung sollte ein Abschlusspodium, paritätisch besetzt mit VertreterInnen von Frauen- und Männerorganisationen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz, über die Voraussetzungen für eine nachhaltige Politik der Geschlechtergerechtigkeit diskutieren.
Dialog auf gutem Weg
Zunächst gab es nur lobende Worte: Marlies Brouwers, Vorsitzende des Deutschen Frauenrates, wertete die Einrichtung eines „Bundesforums Männer“ und dessen Förderung aus Mitteln des BMFSFJ als „kluge Entscheidung“. Daraus sei der Lobby der Frauen ein guter, kompetenter und „liebenswürdiger“ Dialogpartner erwachsen. Erste Befürchtungen, dass neue Referat „Männer“ im BMFSFJ werde auf Kosten von Frauenpolitik und -förderung gehen, hätten sich glücklicherweise nicht bewahrheitet. Brouwers sagte, der Dialog mit den gleichstellungsorientierten Männern des Bundesforums sei auf einem guten Weg. Dies wurde vom Vorsitzenden der deutschen Männerlobby, Martin Rosowski, weitestgehend bestätigt. Kein Problem sieht Rosowski etwa darin, dass das Männer-Referat im BMFSFJ von einer Frau geleitet wird. So lang die Männerperspektive dort konsequent berücksichtigt werde, sei er in dieser Frage „leidenschaftslos“. Die Kritik aus den Reihen gleichstellungskritischer bis -ablehnender Männerrechtler, Gleichstellungspolitik werde zu stark von Frauen und deren Interessen dominiert, teilt Rosowski nicht.
„Stellvertreterkonflikt“ um Ressourcenverteilung
Auch die Präsidentin des Schweizer Frauendachverbandes „Alliance F“, Rosmarie Zapfl-Helbling, wertete den Dialog mit der Schweizer Bewegung maenner.ch als gut. Sie wies gleichzeitig auf ein zentrales Problem der Schweizer Gleichstellungspolitik hin: die zivilgesellschaftlichen Interessenvertretungen erhalten „keinen Rappen“ staatliche Zuwendung. „Alliance F“ mit seinen rund achtzig Mitgliedsverbänden finanziere sich alleine aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden. Das Ressourcenproblem wurde vom Präsidenten der Schweizer Bewegung maenner.ch, Markus Theunert, bestätigt. Zwar gebe es gesetzliche Grundlagen, die dem Staat nahelegten, zivilgesellschaftliche AkteurInnen angemessen auszustatten, doch mache er davon keinen Gebrauch. Theunert warnte auch vor einem „gleichstellungspolitischen Umverteilungsdiskurs“ und einem „Stellvertreterkonflikt“, bei dem sich frauen- und männerpolitische AkteurInnen wegen des Geldes gegenseitig bekämpften, statt die für die Verteilung der Mittel Verantwortlichen mit gemeinsamen Forderungen zu konfrontieren.
Männerpolitik von rechts
Über mangelnde finanzielle Ausstattung ihrer Arbeit berichteten auch die VertreterInnen aus Österreich, Dr. Brigitte Hornyik, Vorsitzende des Österreichischen Frauenrings, und Jonni Brem von der Männerberatung. Diesem Problem sei auch mit geschuldet, dass der Dialog zwischen Frauenverbänden und männerpolitischen Interessenvertretungen in Österreich bislang noch kaum entwickelt sei. „Wir hatten dafür bislang wenig Kapazitäten“, so Hornyik. Ihr Landsmann Brem bestätigte dies für die politische Ebene; er verwies gleichzeitig aber darauf, dass ein Geschlechterdialog zwischen Männern und Frauen in bestimmten zivilgesellschaftlichen Bereichen bereits seit den Achtzigerjahren erfolge, auch wenn er in die institutionalisierte Politik bislang keinen Eingang gefunden habe. Brem verwies auch auf das Problem, dass eine „offizielle“ Männerpolitik unter einer rechtskonservativen Regierung in Österreich Einzug gehalten habe und deshalb von zivilgesellschaftlichen Männergruppen, die eher zum progressiven politischen Spektrum zählten, boykottiert worden seien.
Sorgerecht bleibt Aufreger-Thema
Ganz ohne Kontroverse ging die versöhnliche Runde aber doch nicht über die Bühne. Der Publikumsbeitrag eines Väterrechtlers, der sich über die Diskriminierung von unverheirateten Vätern durch das Sorgerecht beklagte, gab Anlass für eine klassische Frontstellung. Die Vorsitzende des Österreichischen Frauenrings kritisierte die „polarisierende“ Sorgerechtsdebatte, die von Seiten Väterbewegter oft mit wenigen krassen Einzelfällen von Kindesentzug medial in Szene gesetzt werde. Dagegen werde die oft schlechte Situation vieler alleinerziehender Mütter weitgehend ausgeblendet. Der Vorsitzende des Bundesforum Männer, Rosowski, verwahrte sich daraufhin gegen das Bestreben, Diskriminierungserfahrungen und das damit verbundene Leid von Vätern zu bagatellisieren. Ein Vorwurf, den die Frauenpolitikerin Hornyik entschieden zurückwies. Sie respektiere individuelle Schicksale, doch sei für eine konstruktive Sorgerechtdebatte ein realistisches Zahlenverhältnis notwendig, so die Juristin Horyik. Der Schweizer Männerpolitiker Theunert sieht die Sorgerechtsdebatte generell unter einer falschen Prämisse stehen: Familiale Arrangements müssten neu geordnet werden, ein Gesetz müsse Elternschaft festschreiben, die, anders als eine Ehe oder Partnerschaft, nicht beendet werden könne.
Enquetekommission für Geschlechterdialog
Versöhnlich wiederum war das Ende der Veranstaltung: Während alle Podiumsgäste sich anregt durch den geschlechterpolitischen Dialog sahen, machten Mitdiskutanten aus dem Publikum praktische Vorschläge für die Zukunft. So regte ein deutscher Teilnehmer eine Enquetekommission des Bundestages für Geschlechterdialog an; ein norwegischer Gleichstellungsaktivist berichtete über gute Erfahrungen mit gemischt geschlechtlichen Beiräten für frauen- bzw. männerpolitische Interessenvertretungen.
Aufgeschlossene Atmosphäre
Generell bleibt der Eindruck von einer Veranstaltung der besonderen Art: Denn zwei Tage zeigte sich ein fast geschlechterparitätisch besetztes internationales Fachpublikum (vielleicht etwas mehr Männer als Frauen), das überwiegend aus frauen-, männer- und gleichstellungspolitischen AkteurInnen bestand, interessiert und bereit, sich über den Stand der Gleichstellungspolitik in unterschiedlichen europäischen Ländern (Deutschland, Österreich, Luxemburg, Norwegen, die Schweiz) zu informieren. Diskutiert wurde über Forschungsergebnisse zum Thema Gleichstellungspolitik für Jungen und Männer, über Realitäten, Ansätze und Erfordernisse männer-, jungen- und väterorientierter Politik am Beispiel etwa von Arbeit, Gesundheit, Sexualität, Gewalt. Und das alles bei „entspannter“ Atmosphäre, die das Attribut „dialogisch“ durchaus verdiente. Auch agitationsfreudige Gleichstellungsgegner männerrechtlicher oder maskulinistischer Strömungen, die als „Krawallmänner“ angekündigt worden waren, hielten sich weitestgehend zurück.
Finanziert wurde die Tagung vom deutschen Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und vom österreichischen Ministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz.

http://www.frauenrat.de/deutsch/infopool/nachrichten/informationdetail/browse/7/back/58/article/maennerpolitische-konferenz-gleichstellungspolitik-braucht-geschlechterdialog-auf-augenhoehe/Antidisk...

Parlament: Expertenhearing zu den Gleichbehandlungsgesetzen
Bei der heute am Nachmittag stattfindenden Sitzung des Gleichbehandlungsausschusses befassten sich die Abgeordneten mit der Umsetzung von EU-Antidiskriminierungsrichtlinien.


Bei der Novellierung steht vor allem die Ausweitung des Gleichbehandlungsgebotes auf die Gründe der Rasse oder ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Diskriminierung im Vordergrund.
Der Diskriminierungstatbestand der Behinderung wird in einem eigenen Behinderten-Gleichstellungsgesetz geregelt. Ebenso wie im Bereich des Bundes müssen auch im privatwirtschaftlichen Sektor die zwei EU-Antidiskriminierungsrichtlinien umgesetzt werden. Aus Gründen der Rechtssicherheit und der besseren Lesbarkeit erfolgt dabei die Umsetzung in zwei Gesetzen.(285 d.B.) (307 d.B.)
Um die Gesetzesvorhaben noch besser beurteilen zu können, hat der Ausschuss beschlossen, ein ausführliches Expertenhearing abzuhalten. Zuvor nahmen auch noch die zuständigen Regierungsmitglieder zu den Vorlagen Stellung.
Bei der Ausarbeitung der Regierungsvorlagen war es das Ziel, alle Gleichbehandlungsgebote in einem einheitlichen Gesetz zusammenzufassen, erläuterte Bundesminister Martin Bartenstein. Ein großer Vorteil sei, dass dadurch Mehrfachdiskriminierungen einheitlich behandelt werden können. Da es in diesem Bereich seit vielen Jahren bewährte Instrumentarien gebe, wurde auf diese Einrichtungen zurückgegriffen, da es nicht notwendig sei, das Rad neu zu erfinden. Durch die Konzentration in einem Gesetz werde auch der Zugang zum Recht erleichtert und ein hohes Maß an Professionalität gewährleistet, war der Minister überzeugt. Ausgenommen wurde der Diskriminierungstatbestand der Behinderung, wofür ein eigenes Gesetz erlassen werde. ...
Gerade im Bereich der Gleichbehandlung habe der Arbeitgeber Bund wichtige Schritte in den letzten Jahren gesetzt, war Staatssekretär Franz Morak überzeugt. Auch er informierte über die wichtigsten Inhaltspunkte des neuen Bundes- Gleichbehandlungsgesetzes, das synchron zu jenem für die Privatwirtschaft erlassen werde.
In der Folge nahmen dann die einzelnen Experten zu den Regierungsvorlagen Stellung.
Nach Ansicht der Vertreterin der Wiener Arbeiterkammer, Mag. Martina Thomasberger, war es völlig unverständlich, warum die Arbeit der Gleichbehandlungskommission auf drei Senate aufgeteilt werde, ohne dass etwas am unklaren rechtlichen Status der GBK geändert wurde. Nicht umgesetzt wurde auch die Beteiligung von NGOs sowie die Einrichtung von speziellen Stellen, die Diskriminierungsopfer unabhängig beraten sollen. ...
Der Jurist Mag. Thomas Schmied war der Meinung, dass die EU- Richtlinien vollständig umgesetzt werden. ...
Hannes Tretter vom Ludwig Boltzmann Institut machte darauf aufmerksam, dass die EU-Richtlinie Diskriminierungen im täglichen Leben (im "Nichtarbeitsbereich") erlaube, wenn sie nicht aus rassischen Gründen erfolgen. Dies bedeute z.B., dass Personen bei Wohnungsvergaben aufgrund ihrer sexuellen Orientierung, ihrer Religionszugehörigkeit etc. diskriminiert werden können. Er sei überzeugt davon, dass dies verfassungswidrig sei und dem Gleichheitsgebot widerspreche. Negativ beurteilte Tretter auch, dass die Beweislastregelungen nicht die Vorgaben der Richtlinie erfüllen.
Dr. Alice Karrer-Brunner, Vorsitzende der Gleichbehandlungskommission, wies darauf hin, dass es nun drei Senate gibt, wobei der erste unverändert bleibt. Was die Beiziehung von NGOs betrifft, so sei es aus ihrer Sicht nicht zweckdienlich, zusätzliche Sitze im Senat zu schaffen, da die Verfahren dann immer schwieriger würden. Außerdem können auf Antrag Vertreter von NGOs beigezogen werden, informierte sie.
Dr. Brigitte Hornyik (Verein österreichische Juristinnen) stellte die Umsetzung der Richtlinien in einem einheitlichen Gesetzesprojekt in Frage. So sei etwa die Diskriminierung von Frauen kein Phänomen einer Minderheit, wie dies bei den anderen Gründen der Fall sei. Es wäre Österreich auch gut angestanden, ein eigenes Antirassismusgesetz zu erlassen.
Dr. Anna Ritzberger-Moser vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit konstatierte, dass die Beweislastverlagerung konform mit dem Gemeinschaftsrecht sei. Auch sei es möglich, auf Antrag Vertreter von NGOs einzubinden, was ebenfalls dem EU-Recht entspreche.
Mag. Dieter Schindlauer vom Verein für Zivilcourage und Anti- Rassismus-Arbeit zeigte sich, wie er sagte, erleichtert und froh, dass Österreich an die Umsetzung der EU-Richtlinien gegangen ist und die Diskriminierungsbekämpfung keine Sache des Strafrechtes, sondern eine des Zivilrechtes sein soll. Besonders wichtig ist ihm, dass es auf europäischer Ebene - mit der Stimme Österreichs - klare Bestimmungen in den Richtlinien gibt, die auf ein intensives Zusammenarbeiten hinweisen. Der Redner vermisst in den Vorlagen die Einbindung der NGOs und nannte dies nicht EU- konform.
Im Gleichbehandlungsausschuss kamen dann die PolitikerInnen zum Wort. Nach Ansicht von Abgeordneter Brigid Weinzinger (GRÜNE) scheint die Forderung nach einheitlicher Regelung des Diskriminierungsschutzes nicht verwirklicht zu sein.
Abgeordneter Walter Posch (SPÖ) erinnerte daran, dass es seinerzeit mit der ÖVP nicht möglich war, ein einheitliches Antidiskriminierungsgesetz zu verabschieden; es habe eines externen Anstoßes der EU bedurft, damit die Regierung aktiv werde. Seine Kritik bezog sich u.a. auf das Fehlen von klaren Definitionen, auf die fehlende klare Trennung der Geschlechterdiskriminierung von anderen Formen der Diskriminierung.
Abgeordnete Terezija Stoisits (GRÜNE) meinte, das Ergebnis eines bereits 1998 begonnenen Prozesses seien nun die beiden Gesetze, "von Mutlosigkeit geprägte, typisch blau-schwarze Regierungsvorhaben", die kaum etwas bringen und die Frauenfrage "tief beschädigen".
Abgeordnete Ridi Steibl (ÖVP) bat die Vertreter der NGOs, bekannt zu geben, welchen Status sie haben wollen.
Abgeordnete Mares Rossmann (FPÖ) unterstrich, dass die Gleichbehandlung einen Schwerpunkt in der Arbeit der Bundesregierung darstelle, und wies auf die aus ihrer Sicht klaren Zielsetzungen des Gesetzentwurfs hin.
Abgeordnete Barbara Prammer (SPÖ) zeigte sich seitens der SPÖ an Gesprächen interessiert, machte aber zugleich darauf aufmerksam, dass es für ihre Fraktion auch um die Änderung materiellen Rechts gehe.
Mag. Birgit Weyss (Boltzmann-Institut für Menschenrechte, nominiert von den Grünen) hielt fest, dass die Wirksamkeit des Gesetzes davon abhängen werde, ob es auch angewendet werde. Wichtig wäre es, der Gleichbehandlung auch im Privatrecht zum Durchbruch zu helfen, dabei sah die Expertin Probleme - wegen des hohen Prozessrisikos und der Scheu vieler Opfer, sich nach einer Diskriminierung zu deklarieren. NGOs sollten das Recht erhalten, sich an Verfahren zu beteiligen, um Musterprozesse durchfechten zu können. Bedeutsam seien auch wirksame Sanktionen - es müsse unwirtschaftlich werden, zu diskriminieren.
Irene Slama (Staatssekretariat für Familie, Generationen und Konsumentenschutz, nominiert von der FPÖ) unterstrich das Ziel, dazu beizutragen, Diskriminierung erst gar nicht entstehen zu lassen.
Mag. Volker Frey (Wiener Integrationsfonds, nominiert von der SPÖ) kritisierte, dass die Regierungsvorlagen kein einheitliches Antidiskriminierungsgesetz darstelle, Behinderte seien beispielsweise ausgenommen. Weiters klagte der Experte über mangelnde Klarheit des Entwurfs und das Fehlen positiver Maßnahmen.
Mag. Iris Woltran (Volkshilfe Österreich, SPÖ) bedauerte, dass Vertreter der Zivilgesellschaft nicht in die Senate einbezogen seien, einen umfassenden Ansatz gegen Diskriminierungen konnte er nicht erkennen.
Rechtsanwältin Dr. Helga Wagner (nominiert von der ÖVP) sah die Privatwirtschaft vor der Aufgabe stehen, ihre Beschäftigungspolitik diskriminierungsfrei zu gestalten. An die NGOs richtete die Expertin die Frage, wie sie ihren Status konkret ausgestaltet sehen möchten.
Zum Abschluss des Hearings gingen die Ausschussexperten in kurzen Statements auf Detailfragen ein, die während der mehrstündigen Beratung aufgetaucht waren. Dabei ging es unter anderem um die Verjährungsbestimmungen (Univ.-Prof. Dr. Beatrix Karl) und um die Frage, wie die NGOs in die Bemühungen gegen Diskriminierungen einbezogen werden sollen.
Dabei machte Mag. Dieter Schindlauer darauf aufmerksam, dass Diskriminierungen der Volkswirtschaft viel Geld kosten und es daher ökonomisch sinnvoll sei, Geld für den Kampf gegen die Diskriminierung aufzuwenden.
Dr. Anna Ritzberger-Moser sah der Beweislastumkehr durch den Entwurf Rechnung getragen und plädierte dafür, die NGOs im Sinne der Richtlinie einzubeziehen.
Mit den aufgeworfenen Verfassungsfragen befassten sich zunächst Ministerialrat Mag. Wolf-Dietrich Böhm und dann Dr. Brigitte Hornyik, die darauf aufmerksam machte, dass der Verfassungsgerichtshof letztlich auch dort zu entscheiden habe, wo der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes eine andere Auffassung vertrete. Hornyik plädierte für ein Verbandsklagerecht der NGOs.
Rechtsanwalt Dr. Helmut Graupner erinnerte daran, dass die EU- Richtlinie Mindestanforderungen stelle, es aber nicht verboten sei, mehr zu tun. Graupner klagte, dass nicht alle Klassen von Diskriminierten berücksichtigt werden, und sah Verschlechterungen bei der Beweislastumkehr.
Dr. Alice Karrer-Brunner hielt es für wichtig, der Gleichbehandlungskommission die Möglichkeit zu geben, durch Öffentlichkeitsarbeit an der Bewusstseinsbildung mitzuwirken.
Dr. Alix Frank-Thomasser meinte, dass es dem Gesetzentwurf wegen der hohen Prozessschwelle und der Kostenproblematik an Durchsetzungskraft fehle.
Der Gleichbehandlungsausschuss beschloss einstimmig, die Beratungen bis 22. April 2004 zu vertagen.

http://www.bizeps.or.at/news.php?nr=5006

von: Brigitte Hornyik (25.10.2007)
Keine Angst, liebe Frauen, so wild wird's schon nicht werden, aber immerhin: Unseren Freunden von den militanten Abtreibungsgegnern (wie Ihr wisst sind das jene Menschen, die Frauen vor Abtreibungsambulatorien nachhaltig belästigen; allen voran der österreichische Zweigverein der von Amerika kommenden, international vernetzten Organisation Human Life International - HLI) nicht gerade fern stehende Personen, allen voran Rechtsanwalt Dr Adam aus Neulengbach, haben eine Partei "Die Christen" gegründet und versuchen gerade, ein Volksbegehren anzuzetteln: die Publizität dieser Initiative ist enden wollend, daher auch hier nur eine kurze Information. Die mehr als 8000 Unterschriften, die für die Einleitung eines bundesweiten Volksbegehrens nötig sind, dürften für die "Christen" nicht so leicht zu erreichen sein, trotz der doch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bestehenden Allianz mit HLI.
Was wollen sie denn eigentlich? Nichts wirklich Neues, wer die Debatte über den Schutz des Lebens, der Familie und der Ehe in konservativen bis äußerst rechten Kreisen verfolgt:
Der Schutz des menschlichen Lebens von der Zeugung bis zum Tod soll in der Verfassung verankert werden (jaja, das wollte der Österreichische Kartellverband auch, der war noch deutlicher, hat vom ÖsterreichKonvent ein verfassungsrechtliches Abtreibungsverbot gefordert), Familie und Ehe sollen besonders geschützt werden, wobei die "Ehe ...rechtlich als Verbindung zweier Personen verschiedenen Geschlechtes in freier Wahl zu inniger Lebensgemeinschaft in Liebe und Treue auf Lebenszeit" definiert wird; Familien sollen in allen Rechtsgebieten besonders gefördert werden, und als Tüpfelchen auf dem i sollen die Mütter ein Müttergehalt bekommen. Abgesehen davon, dass dieses Müttergehalt unschöne Assoziationen an Mutterkreuze erweckt und ziemlich eindeutig das Frauenbild der "Christen" festlegt, keimen auch sonstige Erinnerungen: Grundrechtsdebatten waren und sind auf konservativer Seite von der Verankerung der Familie als Institution und der Festschreibung besonderen staatlichen Schutzes für die immer als heterosexuelle Verbindung definierte Familie geprägt. Die Rechte von Homosexuellen sollen -. wenn's nach den "Christen" ginge - rückgängig gemacht werden - als ob's da so viel zum Rückgängigmachen gäbe! Und dieselbe Familiendefinition feiert auch im jüngst der staunenden Öffentlichkeit vorgelegten Perspektivenpapier der ÖVP fröhliche Urständ (damit kein Zweifel ausgeschlossen ist, wer wo zugerechnet werden kann.....) Das geht bis zur Forderung nach Gratis-Parkplätzen für Familien, der jedoch Wiener VP-Politiker leicht ratlos gegenüberstehen. Von den segensreichen Auswirkungen steuerlichen Familiensplittings auf die Erwerbstätigkeit von Frauen ganz zu schweigen.
Liebe Frauen und Männer, kein Grund zur Panik, aber zur Wachsamkeit: Wo konservative Werte wieder derart frauenfeindlich im Vormarsch sind, ist auch aktive linke feministische Politik wieder mal gefordert. Stellen wir dem nachhaltig unsere liberalen Vorstellungen von Familien- und Frauenpolitik entgegen! Fordern wir die freie Entscheidung für die verschiedensten Lebensformen, ohne staatliche Repression! Und fordern wir immer wieder die Selbstbestimmung der Menschen im Allgemeinen und der Frauen im Besonderen über ihre Lebensplanung! Kinder zu kriegen und zu erziehen ist eine schöne und wichtige Aufgabe, aber nur dann, wenn wir uns frei und ohne Druck dafür oder dagegen entscheiden können! Und zwar sowohl darüber, ob und wenn ja wann und wie oft wir uns dieser Herausforderung stellen wollen. Familienförderung darf kein Zwang sein, sondern eine Unterstützung für Frauen und Männer, die sich für welche Form von Familie auch immer entscheiden. Daher: Immer wieder die Erinnerung: Unterschreiben auf www.schutzzone.at.tf ist ein erster Schritt! Und im Übrigen bin ich der Meinung, dass Schutzzonen, nein, nicht zerstört, sondern ERRICHTET werden müssen!
Dr Brigitte Hornyik, Verfassungsjuristin, und Sprecherin der überparteilichen Initiative schutzzone.at

http://www.kpoe.at/index.php?id=193&tx_ttnews%5Btt_news%5D=335&cHash=3cce4d33751f1315bbce763c30760880

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Die ultimative Dienstleistungsoffensive des Antifeminismus

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