Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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nicht nur im Zweifel gegen den Vater (Vaeter)

Bolle aus Berlin, Friday, 22.05.2015, 14:21 (vor 3234 Tagen) @ Christine

Die Zeiten des Görgülü werden zurückgedreht...

Doch nun betont Karlsruhe im Umgangsrecht das unbedingte Kindeswohl, auch wenn es von der Mutter beeinflusst wurde.

http://www.sueddeutsche.de/politik/umgangsrecht-im-zweifel-gegen-den-vater-1.2487134

Nach der Erfindung des Kindeswohlbegriffs wird dieser vom BVerfG als unbedingtes Kindeswohl noch quatschiger und hohler und bedarfsgerecht auslegbarer - natürlich gegen Kind und Vater.
Es lebe die von Roben angeordnete Apartheid zwischen Kindern und Vätern.


Ich werde wohl meinen Antrag vom 07.Mai 2015 auf umfassende und konkrete Regelung des Umgangs mit meiner nichtehelichen Tochter zurücknehmen.

Es ist doch kaum anzunehmen, dass die Familienrichterin, die bislang der Entfremdung des Kindes und der Entsorgung seines Vaters zu arbeitete, nunmehr, entgegen der Haltung ihrer juristischen Obrigkeit, couragiert entscheidet und den Konflikt löst.

Am BVerfG gab und gibt es keine Bestenauslese sondern nur Parteiproporz.
Warum sollte ein warmer und sicherer, gut dotierter Posten an einem Amtsgericht, und sei es in den "gesetzesfreien" Niederungen eines Familiengerichts, in Gefahr gebracht werden "nur" um einem Kind Zugang zu seinen Wurzeln, also zu Mutter UND Vater, zu ermöglichen?!
Der Karriere ist dies gewiß nicht förderlich
Und,letztendlich sind ohnehin die Eltern schuldig...
Die Fragen sich allerdings - Beide - warum irgendwer vor Juristen Achtung haben sollte die Gesetze sabotieren und ihresgleichen nicht für Ernst nehme.
Da gibt es keinen Unterschied zwischen Richtern am OLG Naumburg und am BVerfG.

Mütter halten sich ihre Bäuche vor Lachen während Kinder auf der Strecke bleiben.
Cochem scheint zu einer Fußnote in der unrühmlichen Geschichte deutschen Familienrechts zu verkommen.

Gruß von Bolle
http://sorgerechtapartheid.de/historie.html


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