Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

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Fahrlässiger Vater (Recht)

Franco, Tuesday, 05.05.2015, 08:53 (vor 3286 Tagen)

Drei Jahre Haft für tote Kinder in der Badewanne

Er hatte seine beiden Kinder in der Badewanne alleingelassen - als er zurückkam waren sie tot. Jetzt ist der 48-jährige Vater zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das Amtsgericht in Kassel sprach den Mann am Montag der fahrlässigen Tötung schuldig und folgte damit komplett der Forderung der Staatsanwaltschaft.

Seine vierjährige Tochter und sein sechsjähriger Sohn, die ansonsten bei der Mutter in Hamburg lebten, waren im November 2013 bei ihrem Vater in Nordhessen zu Besuch. Er ließ die Kinder unbeaufsichtigt in der Badewanne, um sich am Bahnhof über Züge nach Hamburg zu informieren. Ein Rasierapparat fiel ins Badewasser, die Kinder starben am Stromschlag.
http://www.t-online.de/nachrichten/panorama/justiz/id_73890034/fahrlaessiger-vater-drei-jahre-haft-fuer-tote-kinder-in-der-badewanne.html

Eine Mutter wäre nicht verurteilt worden, denn sie wäre schon genug bestraft mit den Verlust ihrer Kinder.


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