Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Grüner Morast, der Sumpf ist tiefer wie der Ozean (Gewalt)

Rainer ⌂ @, ai spieg nod inglisch, Wednesday, 01.04.2015, 04:20 (vor 3319 Tagen)

BERLIN taz | Den Grünen drohen neue Enthüllungen über Pädophilie in ihren Anfangsjahren. Thomas Birk, queerpolitischer Sprecher der Grünen in Berlin, überraschte am Donnerstagabend bei einer Veranstaltung der Heinrich-Böll-Stiftung mit Neuigkeiten: Es habe in Berlin bis in die Neunzigerjahre rund zehn aktive Grüne als Täter gegeben, die „eventuell Tausende von Opfern produziert“ hätten.
Verurteilte Pädophile hätten aus der Justizvollzugsanstalt heraus für die Partei kandidiert, sagte der Berliner Politiker. Der Berliner Landesverband werde Mitte April einen „leider sehr umfangreichen“ Bericht vorlegen.
[...]
http://taz.de/!157214/

Kommentare dort:
Lilly Maier, gestern, 13:15
Beispiel: Der renommierte Sexualwissenschaftler (und bekennende Pädophile) Helmut Kentler rief 1969 in Westberlin ein pädagogisches Modellprojekt ins Leben, bei dem Jugendliche bei vorbestraften Pädosexuellen „ein neues Zuhause“ erhalten sollten. Genehmigt wurde dieses Projekt von der damaligen SPD geführten Senatsverwaltung für Jugend. Drei vorbestrafte Pädophile wurden auf diese Weise zu offiziellen Pflegevätern gemacht und für ihre Betreuung der Minderjährigen mit staatlichem Pflegegeld entlohnt. Kentler machte seinen Pilotversuch in den achtziger Jahren mehrfach publik: in der linken Zeitschrift konkret, dann vor FDP-Bundestagsabgeordneten, 1988 in einem von der Jugendbehörde bei ihm in Auftrag gegebenen wissenschaftlichen Gutachten. Ein Jahr später brachte Rowohlt Kentlers pädophilenfreundliche Thesen unter dem Titel „Leihväter“ sogar als Buch heraus. Dass die pädophilen Betreuer mit ihren Zöglingen Sex haben wollten, gehörte für Kentler ausdrücklich zum Konzept und so schrieb er es auch in entsprechenden offiziellen Senatsgutachten. Kentler war keine gesellschaftliche Randfigur. Politisch im linken SPD-Lager zu Hause, zählte er zu den Stars der Sexualwissenschaft. Viele von denen, die Helmut Kentler gut kannten, mit ihm diskutierten, zusammenarbeiteten oder gar die Wohnung teilten, wurden Ärzte, Therapeuten, Sozialpädagogen... (taz, 14.09.2013, http://www.taz.de/1/archiv/digitaz/artikel/?ressort=hi&dig=2013%2F09%2F14%2Fa0045&cHash=e431505422dca932c87867e053c44fd3)

Lilly Maier, gestern, 12:24
(Fortsetzung) Zusätzlich – das ist die Besonderheit in Deutschland mit seiner sog. „sexuellen Revolution“! – bestand in Deutschland (mit Unterstützung der Wissenschaft, der Politik, usw.) ein öffentliches Klima, das diese Straftaten – TROTZ bestehender Strafgesetze (!) – verharmloste und/oder sogar leugnete und dadurch den kindlichen Opfern zusätzlich Schutz verweigerte. Er verabsäumte also nicht nur, WIRKSAME Mechanismen einzurichten, um seiner „immanenten Schutzverpflichtung“ gegenüber einer „besonders verwundbaren“ Bevölkerungsgruppe (nämlich den Kindern) nachzukommen, sondern in Deutschland beteiligte sich der Staat selbst (u.a. durch die öffentliche politische Diskussion zur Abschaffung des § 176 StGB, aber auch konkret über seine entsprechenden Sozialbehörden, die bspw. Kinder- und Jugendliche an Pädophile vermittelten (Kentler-Projekt) und/oder diesen überließen (Odenwaldschule)) am Löchrigmachen eines wirksamen Schutzes vor sexueller Gewalt gegen Kinder! Daher ist erstens der deutsche Staat laut EuGH-Urteil vom 28.01.2014 (EuGMR 027/2014) allen Opfern sexueller Gewalt im Zuge der sog. „sexuellen Revolution“ zu Schadensersatz verpflichtet, und zweitens die Begrenzung der Diskussion um die sog. „sexuellen Revolution“ allein auf das (angebliche) Befreiungsmoment oder die (angeblichen) Motive der TäterInnen deutlich verkürzend und der Sache nicht dienlich.

Lilly Maier, gestern, 12:24
Der Europäische Gerichtshof hat vor Kurzem geurteilt, dass ein Staat gemäß Art. 3 EMRK aufgrund der „besonderen Verwundbarkeit von Kindern eine immanente Verpflichtung [hat], deren Schutz vor Misshandlung sicherzustellen“. Der EuGH stellt in diesem Zusammenhang die Frage, ob „der gesetzliche Rahmen des Staates und insbesondere seine Aufdeckungs- und Berichtsmechanismen einen wirksamen Schutz (…) vor der Gefahr des sexuellen Missbrauchs boten, soweit von dieser Gefahr gesagt werden konnte, dass die Behörden davon Kenntnis hatten oder haben hätten müssen“. Angesichts der Freizügigkeit, mit der in den 1970er/1980er Jahren bis hinauf in die Politik und die Justiz (konkrete Überlegungen zur Abschaffung des § 176 StGB) über sexuelle Übergriffe durch Erwachsenen an Kindern öffentlich verhandelt wurde, ist klar, dass der deutsche Staat „Kenntnis hatte oder haben hätte müssen“, dass es solche Handlungen gegen Kinder in verbreitetem Maße gibt. (siehe Fortsetzung)

Lilly Maier, gestern, 12:21
@Angelika Oetken Leider machen Sie hier dasselbe, was Sie (bzw. Franz Walter) oben kritisch anmerken: Sie „schauen mit bemerkenswerter Empathie überwiegend auf die Täter, ihre Lebensgeschichten und inneren Nöte“. Die Aufarbeitung der im Zuge der sog. „sexuellen Revolution“ massenhaft erfolgten sexuellen Übergriffe gegen Kinder in den 1970er/1980er Jahren wird derzeit noch durch diese einseitige TäterInnen-Perspektive stark behindert. Noch immer fehlt es an Empathie für die damals betroffenen Kinder. Noch immer verstellt eine ganze Generation und Gesellschaft mit dem Mythos von der angeblichen „Befreiung vom Mief der Nachkriegszeit“ die Einsicht, dass niemals zuvor und niemals wieder danach die Sexualisierung von Kindern (einschließlich entsprechender Straftaten) so öffentlich betrieben wurde und werden konnte. Mit entsprechenden massiven Versäumnissen auch staatlicherseits (!) hinsichtlich der besonderen Schutzpflicht gegenüber Kindern. Die sog. „sexuelle Revolution“ darf nicht bloß mit der Brille des „Hippietums“ betrachtet oder mit Verweis auf ein paar wenige „Spinner“ abgetan werden. Hier gab es ganz konkrete und massive (!) Versäumnisse der Gesellschaft und des Staates hinsichtlich der Schutzpflicht gegenüber Kindern – und genau da gilt es jetzt hinzuschauen, bzw. aufzuklären. Siehe dazu u.a. meine Ausführungen zum EuGH-Urteil vom 28.01.2014 (EuGMR 027/2014)

Rainer

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