Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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"Einseitige Benachteiligung" .... (Allgemein)

Referatsleiter 408, Saturday, 05.01.2013, 13:08 (vor 4123 Tagen) @ Narrowitsch

"Nicht alle Regelungen, die in Eheverträgen getroffen werden, sind wirksam. Bei
einer einseitigen Benachteiligung eines Ehepartners kann der Vertrag sittenwidrig
und damit nichtig sein.

Das man hier von "sittenwidrig" spricht, obwohl in dieser Kampfzone das Verhältnis zwischen Anwalt und Mandanten um ein Vielfaches mehr sittenwidrig ist, verwundert einen schon irgendwie. Man sollte nie vergessen, dass die Anwaltsbande eine der wenigen Branchen ist, die

a) trotz mangelhafter Leistung u. Erfolglosigkeit ein Honorar beanspruchen kann,
b) deren "Kunden" für deren Fehler und Inkompetenz wieder zur Kasse gebeten werden und
c) sie selten für ihren Murcks zur Verantwortung gezogen/haftbar gemacht werden (können).

Wenn man für viel Geld wenig und meist schlechte Leistung geboten bekommt, die zudem noch vom Staat per Verordnung in jedem Fall gefordert werden kann, dann ist dies ganz sicher auch eine "einseitige Benachteiligung", hier des Mandanten, die zu diesem üblen Ruf dieser Branche beiträgt.

Dieses Dokumente beweist eindrucksvoll, dass der Scheidungsflyer der IGAF zwingend notwendig geworden ist. Familie ist auch ohne Ehe möglich.


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