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Straftat Vergewaltigung abschaffen (Gewalt)

DschinDschin, Thursday, 03.01.2013, 12:24 (vor 4129 Tagen) @ Benno

Der Straftat der Vergewaltigung ist ein Fossil. Er stammt aus der Zeit als die Jungfräulichkeit einer Frau ganz wesentlich ihren (Markt-)Wert bestimmten. Man muss wissen, wer damals als Geschädigte gesehen wurden: der Vater, der Ehemann.

Selbstverständlich ist sexuelle Selbstbestimmung wichtiger Teil der Rechtsordnung, welche sie Unversehrtheit des Körpers zum Inhalt hat (Habeas Corpus). Sie ist aber nur ein Casus unter vielen, bei welchen diese Unversehrtheit beeinträchtigt wird. Und was den Schaden an der Seele betrifft, so beeinträchtigen auch andere Gewaltverbrechen die seelische Gesundheit der Opfer ganz schwerwiegend.

Auch zeigt sich exemplarisch an der Handhabung der Straftat Vergewaltigung eine sexistische Einstellung. Der Straftatbestand wird nämlich so ausgelegt, als gelte es die unschuldigen Frauen gegen die tierischen Triebe der bösen Männer schützen zu müssen. Vielleicht sind es aber die tierischen Triebe der bösen Frauen welche hier die Männer in die Falle locken. Denn die Geschlechter geben sich nichts. Die männliche Sexualität ist nicht weniger empfindlich und schützenswert, wie die weibliche.

Auch ist Vergewaltigung ein Straftatbestand, der inzwischen so missbräuchlich verwendet wird, dass er schon von daher abgeschafft gehört. Er ist dermaßen ideologisch aufgeladen, dass er den Zweck, Schutz der körperlichen Unversehrtheit, nicht mehr leisten kann. Er teilt das Schicksal mit Begriffen, die in die Alltagssprache gelangt sind, dabei aber ihre eigentliche Bedeutung verloren haben ("Das ist doch schizophren.").

Wie gesagt, wer Vergewaltigung aus eigenständigen Straftatbestand möchte, der muss auch Gewalt nach anderen Körperteilen differenzieren. So erscheinen mir Schläge auf männliche Geschlechtsteile oder das Gesicht als strafwürdiger, als Schläge auf Schulter, Arme, Brustbereich oder Hintern.

DschinDschin

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Barbarus hic ergo sum, quia non intellegor ulli.


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