Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Verbraucherschutz in der Prostitution (Gewalt)

Fiete @, Thursday, 03.01.2013, 01:22 (vor 4124 Tagen) @ Detektor

Da kann ich Detektor nur beipflichten. Wenn er die Dame gegen ihren eindeutigen Willen gebumst hat, ist es eine Vergewaltigung.
Das Argument von Borat:
"Wer kontrolliert denn dann ob sie die Leistung erbracht hat? Und war es die abgesprochene Leistung, dem Preis angemessen?"
ist rechtlich eine komplett andere Baustelle.

Überspitzt gesagt: einerseits kann ihn ein Gericht wg. Vergewaltigung in den Knast stecken, wenn die Indizienlage ausreicht.
Andererseits kann er, in einem anderen Verfahren, sofern er mal mit der Dame ein Geschäftsverhältnis hatte, um erbrachte Leistungen und deren Angemessenheit streiten.

Gruß..........Fiete

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