Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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EILT! Abtreibung als Menschenrecht - Wieder Abstimmung im EU-Parlament (Allgemein)

Phil, Tuesday, 03.03.2015, 18:03 (vor 3352 Tagen)

Heute erhielt ich diese Mail.

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Nachrichten

EUROPÄISCHER BÜRGERINITIATIVEN

zum Schutze des Lebens und der Menschenwürde

Cestarostraße 2, D 69469 Weinheim

Telefon: 06201/2909929 Fax: 06201/2909928 E-Mail: info@babycaust.de


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Liebe Freunde!
Liebe Mitstreiter!


Es ist schon erschreckend, mit welcher Energie die überwiegend linken Genossen im EU-Parlament versuchen, die
Tötung ungeborerer Kinder als Menschenrecht "durchzuboxen".

Am kommenden Montag und Dienstag (9. und 10. März 2015) findet dazu ein weiterer Versuch in Straßburg statt.
Es soll nun über den sogenannten "Tarabella-Bericht" debattiert und abgestimmt werden. Dieser "Tarabella-Bericht" hat u.a. zum Inhalt, daß die Abtreibung zu einem Grundrecht der Frau, zu einem Menschenrecht erhoben werden soll.
Was dies bedeutet, muß ich nicht erklären.


Dabei ist das EU-Parlament zu einer solchen Entscheidung nicht legitimiert, da nach EU-Recht in diesem Bereich die jeweiligen Länder Entscheidungs-Hohheit besitzen.
Dieser "Tarabella-Versuch" verstößt wiederum eindeutig gegen EU-Recht!


Aber es wird vergessen, und das ist das Wesentliche,
daß es UNABSTIMMBARES gibt!

Auch parlamentariche Mehrheiten können nicht darüber bestimmen, daß die Tötung von ungeborenen Kindern rechtmäßig wird.
Ein Unrecht, ein Verbrechen, wird nicht durch eine politische Mehrheit zu einer guten Tat, es ist und bleibt immer Unrecht.

Erinnern möchte ich an das "Hadamar-Urteil" des Frankfurter Oberlandesgerichtes im Euthanasieprozeß vom 21.3.1947 (AZ: 4 Kls 7/47, Original im Hessischen Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abt. 461, Nr: 32061), daß für unsere heutige Zeit,
aktuell besonders den EU-Politikern, als Mahnung dienen soll:

"Es gibt ein über den Gesetzen stehendes Recht, das allen formalen Gesetzen als letzter Maßstab dienen muß. Es ist das Naturrecht, das der menschlichen Rechtssetzung unabdingbare und letzte Grenzen zieht.

Es gibt letzte Rechtssätze, die so tief in der Natur verankert sind, daß sich alles, was als Recht und Gesetz, Moral und Sitte gelten soll, im letzten nach diesem Naturrecht, diesem über den Gesetzen stehenden Recht, auszurichten hat...

Verstößt ein Gesetz hiergegen und verletzt es die ewigen Normen des Naturrechts, so ist dieses Gesetz seines Inhalts wegen nicht mehr mit dem Recht gleichzusetzen. Es entbehrt nicht nur der verpflichtenden Kraft für den Staatsbürger, sondern es ist rechtsungültig und darf von ihm nicht befolgt werden. Sein Unrechtsgehalt ist dann so erheblich, daß es niemals zur Würde des Rechts gelangen kann, obwohl der Gesetzgeber diesen Inhalt in die äußerlich gültige Form eines Gesetzes gekleidet hat.

Einer dieser in der Natur tief und untrennbar verwurzelten Rechtssätze ist der Satz von der Heiligkeit menschlichen Lebens und dem Recht des Menschen auf dieses Leben..."

Liebe Freunde!
Liebe Mitstreiter!

Prostestieren Sie gegen dieses Vorhaben, nutzen Sie eifrig die neuen Medien dazu und beten Sie, daß der "Tarabella-Bericht" scheitern möge.

Wirkungsvoller als Massen-Einheits-E-Mails sind immer persönlich geschriebene E-Mails.
Wenn Ihnen das aus Zeitgründen nicht möglich ist, nutzen Sie dann bitte wenigstens die von www. "Familien-Schutz".de organisierte Protest-E-Mail-Aktion.


Danke und freundliche Grüße
Nachrichten Europ. Bürgerinitiativen
gez. Klaus Günter Annen


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