Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Kein Pardon mehr für Profi-Wixer und (warme) Lesbenversteher (Allgemein)

Rucio, Wednesday, 28.01.2015, 16:42 (vor 3378 Tagen)

Karlsruhe (dpa) – am 28. Januar 2015
"Kinder haben grundsätzlich ein Recht darauf, frühzeitig den Namen ihres biologischen Vaters zu erfahren. "Ein Mindestalter ist nicht erforderlich", entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.
Im vorliegenden Fall hatten zwei heute 12 und 17 Jahre alte Schwestern aus der Nähe von Hannover Auskunft von einer Reproduktionsklinik verlangt.
Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1989 hat jeder das Recht auf Kenntnis seiner Herkunft. Strittig war, ob das auch schon für Kinder gilt. Schätzungen zufolge gibt es in Deutschland etwa 100.000 mit Samenspende gezeugte Kinder."
http://www.gmx.net/magazine/panorama/bgh-urteilt-vaterschafts-auskunft-samenspende-30403556

"…Die Entscheidung des BGH könnte nun auch Konsequenzen für Samenspender haben: Je niedriger die Altersgrenze, umso früher können sie von ihren Kindern zu Unterhaltszahlungen aufgefordert werden. Denn bislang gibt es in Deutschland kein Gesetz, das Samenspender grundsätzlich von Unterhaltsansprüchen befreit."
http://www.sueddeutsche.de/panorama/urteil-des-bgh-spenderkinder-haben-fruehzeitig-recht-auf-vaterschafts-auskunft-1.2324986

Das kostet...
Rucio


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