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Malleus Maleficarum (Hexenhammer) .... aus Magie wurde Feminismus. (Frauen)

Musharraf Naveed Khan, Thursday, 18.12.2014, 21:23 (vor 3427 Tagen)

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Der Hexenhammer ist als scholastische Abhandlung verfasst und in drei Teile gegliedert.

Im ersten Teil definiert Kramer, was unter einer Hexe zu verstehen sei. Gelegentlich spricht er zwar von männlichen Zauberern, bezieht sich aber hauptsächlich auf das weibliche Geschlecht. Seiner Meinung nach sind Frauen für die schwarze Magie anfälliger als Männer. Sie seien schon bei der Schöpfung benachteiligt gewesen, weil Gott Eva aus Adams Rippe schuf. Außerdem warf er den Frauen, die er als „Feind der Freundschaft, eine unausweichliche Strafe, ein notwendiges Übel, eine natürliche Versuchung, eine begehrenswerte Katastrophe, eine häusliche Gefahr, einen erfreulichen Schaden, ein Übel der Natur“ bezeichnet, Defizite im Glauben vor. Dies begründete er mit einer eigenwilligen Etymologie des lateinischen Wortes femina, das er aus lat. fides „Glauben“ und minus „weniger“ ableitete. Er unterstellte den Frauen sexuelle Unersättlichkeit. Deshalb hätten sie auch intimen Kontakt mit speziellen Dämonen (Incubi). Der Teufelspakt bilde zusammen mit der schlechten Veranlagung der Frauen und der göttlichen Zulassung die Grundlage für das gefürchtete Phänomen der Hexe. Die Männer fielen dem Zauber der Frauen zum Opfer.

Nicht zufällig dominieren im zweiten Teil des Werkes die magischen Praktiken, die sich auf den Geschlechtsverkehr und die männliche Impotenz (durch Wegzaubern des Glieds) beziehen. Die Diskrepanz der Geschlechter zeige sich auch bei der Rollenverteilung im Verhältnis von Magie und Wissenschaft. Die Männer befänden sich in Positionen, die sie aufgrund ihres Wissens einnähmen, während sich die Frauen der Magie bedienten und Schaden anrichteten. Kramer beschreibt im zweiten Teil auch, wie man sich vor Schadenzauber (maleficium) schützen und diesen aufheben könne.

Im dritten Teil präsentiert er die von Spee kritisierten detaillierten Regeln für die Hexenprozesse und beschreibt verschiedene Fälle. Diese Beschreibung ist eine sehr lange und detaillierte Auflistung von sadistischen Folterpraktiken, wie zum Beispiel Strecken des Leibes mittels einer Streckvorrichtung, bis das Licht einer Kerze, hinter dem Rücken der Gefolterten entzündet, von hinten nach vorne durch die Bauchdecke hindurch sichtbar ist.

Insgesamt betont Institoris stärker die weltliche Seite des Delikts als die geistliche. Hinter dieser auf den ersten Blick erstaunlichen Tatsache steht vermutlich die Absicht, die zivile Justiz stärker in die Verfahren einzubeziehen, da vor kirchlichen Gerichten die Überlebenschancen für die Angeklagten weitaus höher waren als vor weltlichen.

Quelle: http://www.koeblergerhard.de/Fontes/HexenhammerSprenger1923.pdf [30,00 MB]


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