Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Liste Femanzen Prof. Dr. Beate Rudolf (Liste Femanzen)

Oberkellner @, Wednesday, 03.12.2014, 09:59 (vor 3453 Tagen)

F257 Prof. Dr. Beate Rudolf – geboren 1964 - Studium der Rechtswissenschaften in Bonn und Genf – 2003 Juniorprofessorin für Öffentliches Recht und Gleichstellungsrecht im Fachbereich Rechtswissenschaft an der Freien Universität Berlin – langjährige ehrenamtliche Tätigkeit innerhalb des Deutschen Juristinnenbundes (djb) und der European Women Lawyers Association (EWLA), deren Vizepräsidentin sie bis 2011 war – Veröffentlichungen: Frauen und Völkerrecht (2006) und Gleichbehandlungsrecht (2007) - seit 2010 Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte - www.institut-fuer-menschenrechte.de – info@institut-fuer-menschenrechte.de - brudolf@zedat.fu-berlin.de - http://www.sfb-governance.de/media/personenbilder/b8_rudolf_hoch.jpg?1279114076

„Ein wichtiger Partner für die Verwirklichung der gleichen Menschenrechte aller Frauen“
Der Deutsche Frauenrat ist eine starke Stimme für die Gleichstellung von Frauen in Deutschland. Seine Stärke liegt in seiner Fähigkeit, die verschiedenen Meinungen seiner Mitgliedsverbände zu bündeln und mit Nachdruck zu vertreten. Dies gelingt ihm auch, weil er sich immer stärker auf die UN-Frauenrechtskonvention CEDAW als Grundlage für politische Forderungen bezieht. Für das Deutsche Institut für Menschenrechte ist der Deutsche Frauenrat deshalb ein wichtiger Partner für die Verwirklichung der gleichen Menschenrechte aller Frauen.
Die unterschiedlichen Lebenssituationen von Frauen in ihrer Vielfalt, etwa Migrantinnen, behinderten Frauen, jungen und alten Frauen, Lesben, Transgender und intersexuellen Menschen, in der inhaltlichen Arbeit zu erfassen, in der Mitgliederstruktur abzubilden und sich für ihre tatsächliche Gleichheit einzusetzen, dies wird auch in der Zukunft eine Herausforderung bleiben. Herzliche Glückwünsche zu 60 Jahren erfolgreicher Beharrlichkeit!
Prof. Dr. Beate Rudolf
Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte

http://www.frauenrat.de/deutsch/aktionen/jubilaeum-60-jahre-df/jubilaeum-60-gratulantinnen.html

Berlin (ots) - Die Staats- und Völkerrechtlerin Beate Rudolf ist neue Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte in Berlin. Die 45-jährige Professorin und Menschenrechtsexpertin tritt ihr Amt am 1. Januar 2010 an. Sie folgt Prof. Dr. Heiner Bielefeldt, der den Ruf auf eine Professur für Menschenrechte und Menschenrechtspolitik an der Universität Erlangen-Nürnberg angenommen hat.
Prof. Dr. iur. Beate Rudolf lehrte zuvor sechs Jahre als Juniorprofessorin für Öffentliches Recht und Gleichstellungsrecht am Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin und leitete das Teilprojekt "Völkerrechtliche Vorgaben für Governance in schwachen und zerfallenden Staaten" im Sonderforschungsbereich "Governance in Räumen begrenzter Staatlichkeit".
Ihre Forschungsschwerpunkte sind Grund- und Menschenrechte sowie Staatsstrukturprinzipien nach Völkerrecht, Europarecht und deutschem Verfassungsrecht sowie in rechtsvergleichender Perspektive. Ihre über zwanzigjährige Tätigkeit in Forschung und Lehre auf diesen Gebieten (an den Universitäten Bonn, Düsseldorf, der Tulane Law School in New Orleans sowie der Freien Universität Berlin) ergänzte sie durch praktische Erfahrungen in der Menschenrechtsarbeit, unter anderem während des Referendariats im Direktorat für Menschenrechte des Europarats, als Vertreterin von Beschwerdeführern vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sowie in langjähriger ehrenamtlicher Arbeit innerhalb des Deutschen Juristinnenbundes und der European Women Lawyers Association, deren Vizepräsidentin sie ist. Sie gehört zur Redaktion der deutschsprachigen Sammlung von Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR-E).
Zu ihren Veröffentlichungen zählen "Die thematischen Berichterstatter und Arbeitsgruppen der UN-Menschenrechtskommission" (2000), "Frauen und Völkerrecht" (2006, Hrsg.) und "Gleichbehandlungsrecht" (2007, hrsg. mit Matthias Mahlmann) sowie zahlreiche Aufsätze zu einzelnen Fragen des Menschenrechtsschutzes.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist eine unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution gemäß den Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen. Es wurde im Dezember 2000 auf der Grundlage eines Bundestagsbeschlusses gegründet. Das Institut fördert neben der Menschenrechtsbildung vor allem die Umsetzung internationaler und europäischer Normen und Mechanismen des Menschenrechtsschutzes in Deutschland. Die Aufgaben des Instituts umfassen Information und Dokumentation, angewandte Forschung, Politikberatung und Menschenrechtsbildung im Inland.

http://www.presseportal.de/pm/51271/1536919/prof-dr-beate-rudolf-tritt-am-1-januar-ihr-amt-als-direktorin-des-deutschen-instituts-fuer

Zur Person:
Prof. Dr. Beate Rudolf ist seit Januar 2010 Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte.

Das Institut hat aktuell ein Dutzend Personen zu ihren Inklusions- und Exklusionserfahrungen interviewt - fast alle sagen, dass sie bereits Ausgrenzung erfahren haben. Erstaunt Sie das?
Beate Rudolf: Leider nein. Aus unserer Arbeit wissen wir, dass Menschen in vielfältiger Weise diskriminiert und ausgegrenzt werden, weil sie als „anders“ wahrgenommen und daher nicht als zugehörig angesehen werden. Das betrifft Menschen mit Behinderungen ebenso wie Migrantinnen und Migranten, Schwarze Menschen, Lesben und Schwule, Bisexuelle, Transgender, transsexuelle und intersexuelle Menschen, aber auch alte Menschen, Arme oder Obdachlose. Und in vielen Fällen sind Frauen besonders stark betroffen. Wer diskriminiert wird, erfährt: "Ich werde nicht als Person, in meiner Einzigartigkeit anerkannt. Ich werde in eine Schublade gesteckt. Ich gelte als nicht 'normal'. Nur wenn ich mich ändere oder wenn ich verstecke, was mich ausmacht, werde ich anerkannt und kann ganz selbstverständlich mitten in der Gesellschaft leben." Massive Diskriminierung führt zu Ausgrenzung. Ausgegrenzte Menschen erleben: "Ich bin nichts wert. Mein Schicksal ist der Gesellschaft und dem Staat gleichgültig. Meine Stimme wird nicht gehört. Ich werde nicht vermisst." In einem Gemeinwesen, in dem die Würde des Menschen im Mittelpunkt steht, ist das nicht hinnehmbar.
Wie definieren Sie Inklusion?
Beate Rudolf: Inklusion meint das Recht jedes Menschen, in sozialen Bezügen leben zu können, also in allen Lebensbereichen dabei sein zu können. Es geht um das Dabeisein-Können beispielsweise in der Schule, auf dem Arbeitsmarkt, in Sport und Kultur, im politischen Leben. Nur wer in einem Lebensbereich dabei ist, kann dort seine Freiheit leben - sich bilden, arbeiten, kreativ sein, politisch mitentscheiden - und so seine Persönlichkeit entfalten. Die Menschenrechte garantieren allen Menschen, dass sie in allen Lebensbereichen ihre Freiheiten leben können. Als menschenrechtlicher Begriff hebt Inklusion die Pflicht des Staates hervor, zu gewährleisten, dass jeder Mensch den Zugang zu allen Lebensbereichen erhält und dort gleichermaßen dabei sein kann.
In den Menschenrechtsverträgen gibt es eine Vielzahl an Diskriminierungsverboten – warum macht sich das Institut zusätzlich für Inklusion stark?
Beate Rudolf: Inklusion macht das Diskriminierungsverbot konkret: Das Diskriminierungsverbot zielt auf die Herstellung von Gleichheit - alle Menschen sollen ihre Freiheit gleichermaßen ausüben können. Doch die Hindernisse für die gleiche Freiheitsausübung sind unterschiedlich; Menschen werden auf unterschiedliche Weise ausgegrenzt: Diskriminierung kann durch Recht erfolgen ebenso wie durch tatsächliche Umstände und Strukturen. Es ist jedoch oft schwierig, eine Diskriminierung festzustellen und zu entscheiden, welche Maßnahmen der Staat ergreifen muss, um rechtlich und tatsächlich gleiche Freiheit zu sichern. Hier hilft Inklusion: Sie fragt danach, ob Menschen Zugang zu einem Lebensbereich haben und dort selbstverständlich dabei sein können. Sie verlangt, dass nicht die Menschen sich ändern müssen, sondern dass die Barrieren und behindernden Strukturen abgebaut werden. Inklusion ist also ein Maßstab für Gleichheit und zugleich ein Maßstab, wie Gleichheit hergestellt werden kann und muss.
Lässt sich ein Anspruch auf Inklusion aus den Menschenrechten ableiten? Ist Inklusion ein Menschenrecht?
Beate Rudolf: Inklusion ist ein untrennbarer und zentraler Bestandteil des Diskriminierungsverbots. Das Diskriminierungsverbot wiederum wohnt jedem Menschenrecht inne. Denn die Menschenrechte verpflichten den Staat, sie gleichermaßen gegenüber allen Menschen zu achten, zu schützen und sie für alle zu gewährleisten. Inklusion ist also kein eigenständiges Recht, sondern ist Bestandteil jedes Menschenrechts. Die UN-Behindertenrechtskonvention drückt das nur erstmals aus; der Sache nach wohnt Inklusion allen früheren Menschenrechtsverträgen inne.
Wer muss Inklusion umsetzen – der Staat, die Gesellschaft, die exkludierte Person?
Beate Rudolf: Die Menschenrechte nehmen den Staat in die Pflicht, Inklusion zu verwirklichen. Und jeder Mensch hat ein Recht darauf, dass ihm der Zugang zu keinem Lebensbereich verweigert wird und dass angemessene Vorkehrungen ergriffen werden, um ihm das Dabei-Sein zu ermöglichen. Jedes Kind hat also das Recht, eine öffentliche Schule zu besuchen, und wenn es der deutschen Sprache nicht mächtig ist, ist entsprechende Sprachförderung einzurichten. Der Staat muss auch sicherstellen, dass private Akteure, die einen Lebensbereich maßgeblich ausgestalten, diesen inklusiv gestalten. So hat er beispielsweise darauf hinzuwirken, dass private Wohnungseigentümer und Träger von Wohneinrichtungen allen Menschen den Zugang eröffnen, das heißt, bei der Auswahl nicht diskriminieren und bauliche Barrieren allmählich abbauen.
Darüber hinaus ist es erstrebenswert, dass sich die Gesellschaft der Idee der Inklusion öffnet. Inklusion kann nämlich nicht gelingen, wenn sie als verbindliches Recht lediglich zähneknirschend umgesetzt wird. Gelingen kann Inklusion vielmehr nur, wenn auch die Menschen ihren Wert verinnerlicht haben: Wer Inklusion ermöglicht, achtet den anderen Menschen als Inhaber bzw. Inhaberin gleicher Rechte und Würde. Nur wenn Menschenwürde so in einem Gemeinwesen gelebt wird, kann der Staat Menschenrechte umfassend verwirklichen. Inklusion bedeutet daher einen Freiheitsgewinn für die gesamte Gesellschaft. Der Staat ist in der Pflicht, durch Menschenrechtsbildung diese Einsicht zu vermitteln.
Eine Person, die ausgeschlossen ist, muss hingegen Inklusion nicht umsetzen. Denn es gehört zur menschenrechtlich gesicherten Freiheit, eine Freiheit auch nicht zu nutzen. Wer also in Einsamkeit lebt, darf das weiterhin tun, wenn er oder sie dies wünscht. Wer aber dabei sein will, hat das Recht, dies zu verlangen. Inklusion ist Bestandteil der Rechte jedes Menschen, nicht aber seine Pflicht.
(Interview: Ingrid Scheffer)

http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/de/aktuell/veranstaltungen/berliner-menschenrechtstag-2012/interview-beate-rudolf.html

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