Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Folge 17: Lachen mit der Mütterpubslobby (Feminismus)

Li Ho Den ⌂, Thursday, 06.11.2014, 22:52 (vor 3467 Tagen)

Katti (Donnerstag, 23. Oktober 2014 11:03)

Dear all!

Ein dickes "Hurra" erst einmal, dass es dieses Forum gibt - bin erst heute darauf gestoßen und fühle mich direkt verbunden mit den Geschichten, die Euch widerfahren sind.

Ähnliches ist mir passiert (und es passiert noch): Mein Sohn ist 11, seit etwas mehr als sechs Jahren lebe ich vom Kindesvater getrennt, der seit ebendieser Zeit keinen Unterhalt zahlt - weil er angeblich nicht genügend finanzielle Mittel hat.

Nachdem die Unterhaltsvorschussleistungen nunmehr eingestellt wurden, habe ich gerichtlich den Unterhalt festsetzen lassen - innerhalb des Verfahrens hat er nie auf irgendein Schreiben reagiert - er ist Rechtsanwalt - der zu zahlende Unterhalt wurde per Beschluss dann festgesetzt. Er war über ein Jahr nirgendwo mit privatem Wohnsitz gemeldet - ja, auch das geht in Deutschland - man glaubt es kaum - was sämtliche Zustellungen natürlich erschwerte. Aber glücklicherweise gibt es ja nun auch die Möglichkeit, Zustellungen am Arbeitsplatz vorzunehmen...

Trotz Beschluss hat er bislang immer noch nichts bezahlt - jetzt geht es an die Vollstreckung...auf Überraschungen darf man gespannt sein...

Seine Weigerung, Kindesunterhalt zu zahlen, hat ihn aber nicht davon abgehalten, einen schmutzigen Umgangsstreit mit mir vom Zaun zu brechen - ich hatte das Umgangsrecht seinerzeit zum einen eingeschränkt, weil er, als mein Sohn dort war, nachts einfach die Wohnung verlassen hatte, um "feiern" zu gehen und das Kind nachts aufwachte, seinen Vater zunächst in der Wohnung suchte und dann auf der Straße umherirrend nach ihm weitersuchte, wo er von zwei Frauen aufgegabelt wurde, die schlussendlich mich anriefen, um ihn dort wieder abzuholen. Ein weiterer Grund, weshalb ich das Umgangsrecht unterbunden hatte, war, dass ich rausgefunden hatte, dass er Cannabis in seiner Wohnung angebaut hatte.

Dies alles ist innerhalb der Umgangsstreitigkeit gerichtsbekannt geworden - mit dem Ergebnis, dass nicht etwa sein Umgangsrecht auf null reduziert wurde, sondern es fand weiter statt - zunächst ohne Übernachtungen zwar - wir wurden jedoch dazu verpflichtet, Gespräche in einer Erziehungsberatungsstelle zu führen mit dem Ziel, dass sein Umgangsrecht wieder dahingehend erweitert wird, dass das Kind dort übernachtet.

Mit folgendem Ergebnis: Der Kindesvater tut in der Beratungsstelle jovial und einsichtig, macht jedoch immer noch, was er will, versucht ständig, hinter meinem Rücken zu agieren und - was noch viel schlimmer ist - versucht, permanent, unseren Sohn gegen mich aufzubringen.

Heute würde ich SOFORT die Polizei benachrichtigen, wenn ich erfahren würde, dass mein Sohn bei seinem Vater nachts alleingelassen auf der Straße steht. Ebenso würde ich SOFORT die Polizei verständigen, wenn ich noch einmal mitbekomme, dass der Kindesvater Cannabis anbaut...allein, um Beweise zu sichern...

Aber aus dem falschen Gedanken heraus, dem Kind seinen Vater nicht nehmen zu wollen und das Kind nicht in eine missliche Situation bringen zu wollen, wenn dort etwa nachts ein Streifenwagen auftaucht, habe ich dies damals nicht gemacht...

Es ist so, wie Ihr schreibt: als Mutter wird mir von dritter Stelle (= Behörde) immer wieder gesagt "Aber Sie haben sich doch damals auch auf den Vater eingelassen, Sie wissen doch, was für ein Mensch er ist".

...und vor dem Hintergrund, dass hier in Deutschland das geteilte Sorgerecht nunmehr das Standardmodell ist, um die Rechte der Väter zu stärken (die angeblich zu lange vernachlässigt wurden), urteilen die Gerichte natürlich auch entsprechend.

Das hat dann auch zur Folge, dass das Umgangsrecht so gut wie nie verweigert wird...


http://anonym.to?http://www.muetterlobby.de/g%C3%A4stebuch/

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Ich bin Oberkellner, die ultimative Deppenoffensive hier im Forum.
Wiki, Werner, MusLim, Oberkellner ... alles eine Mischpoke.


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